Verkehrsstrafrecht und Bußgeld: Verteidigung bei Unfallflucht, Alkohol und Fahrverbot
Unfallflucht, Alkohol am Steuer, ein Unfall mit Verletzten oder ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot: Rechtsanwalt Dubravko Mandic, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt im Verkehrsstrafrecht und im Bußgeldverfahren und kämpft um Ihren Führerschein.
Verkehrsstrafrecht: das Wichtigste in Kürze
Das Verkehrsstrafrecht umfasst Straftaten im Straßenverkehr, etwa Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Körperverletzung. Leichtere Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot geahndet werden.
- Unfallflucht: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 142 StGB), bei bedeutendem Sachschaden oder Verletzten in der Regel Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Alkohol: ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot, ab 1,1 Promille Straftat auch ohne Ausfallerscheinungen; für Cannabis gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC.
- Führerschein: Das Fahrverbot ist befristet, die Entziehung der Fahrerlaubnis endet erst mit einer Neuerteilung nach Ablauf der Sperrfrist.
- Bußgeldbescheid: Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung (§ 67 OWiG).
- Anhörungsbogen: Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
Typische Vorwürfe im Verkehrsstrafrecht
Verkehrsstrafsachen betreffen Menschen, die sonst nie mit der Justiz in Berührung kommen. Gerade deshalb unterschätzen viele die Folgen: Neben Geld- oder Freiheitsstrafe steht fast immer der Führerschein auf dem Spiel, und mit ihm oft der Arbeitsplatz.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Wer sich nach einem Unfall entfernt, ohne die Feststellungen zu ermöglichen oder eine angemessene Zeit zu warten, macht sich strafbar (§ 142 StGB), auch beim Parkrempler. Wer innerhalb von 24 Stunden einen Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden meldet, kann mit Milderung oder Straffreiheit rechnen.
Trunkenheit und Drogen am Steuer
Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), auch unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen Drogen. Die Folge ist in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Fahrlässige Körperverletzung und Tötung
Ein Unfall mit Verletzten führt zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB), ein tödlicher Unfall zu einem Verfahren wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB). Entscheidend sind Unfallhergang, Gutachten und die Frage der Vorhersehbarkeit.
Nötigung und Gefährdung
Drängeln, Ausbremsen und gefährliche Überholmanöver können als Nötigung (§ 240 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt werden. Oft steht Aussage gegen Aussage.
Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Strafbar ist nicht nur das Rennen mehrerer Fahrzeuge, sondern auch das Rasen allein mit dem Ziel einer höchstmöglichen Geschwindigkeit (§ 315d StGB). Das Fahrzeug kann eingezogen werden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wer ohne gültige Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots fährt, macht sich strafbar (§ 21 StVG). Häufige Fälle sind ausländische Führerscheine, die in Deutschland nicht gelten, und vergessene Fahrverbote.
Führerschein weg? Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot
Bei Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht mit erheblichem Schaden entzieht das Strafgericht in der Regel die Fahrerlaubnis, weil es den Täter für ungeeignet hält (§ 69 StGB). Zugleich setzt es eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fest, vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (§ 69a StGB). Bedeutend ist ein Sachschaden nach der Rechtsprechung derzeit meist ab etwa 1.500 bis 2.000 €.
Schon im Ermittlungsverfahren kann das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen und den Führerschein beschlagnahmen (§ 111a StPO). Diese Zeit wird auf die spätere Sperrfrist angerechnet. Umso wichtiger ist es, früh zu prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, etwa ob der Schaden wirklich bedeutend war oder ob die Blutprobe ordnungsgemäß entnommen wurde.
Nach der Sperrfrist wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch zurückgegeben, sondern muss bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden, häufig erst nach einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung. Mehr dazu unter MPU und Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Fahrverbot oder Entziehung: der Unterschied
- Fahrverbot: Der Führerschein wird für einen bis drei Monate (im Bußgeldverfahren) oder bis zu sechs Monate (im Strafverfahren) amtlich verwahrt und danach zurückgegeben.
- Wer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten selbst wählen (§ 25 Abs. 2a StVG).
- Entziehung: Die Fahrerlaubnis erlischt. Nach der Sperrfrist muss sie neu beantragt werden.
- Wer während eines Fahrverbots oder nach der Entziehung fährt, macht sich strafbar.
Alkohol und Cannabis am Steuer: die Grenzwerte
Ob eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist, hängt von der Konzentration und von Ausfallerscheinungen ab. Die Werte gelten für Kraftfahrzeuge, auch für E-Scooter.
| Wert | Folge |
|---|---|
| 0,0 ‰ in der Probezeit und unter 21 Jahren | absolutes Alkoholverbot: 250 € Bußgeld und 1 Punkt (§ 24c StVG) |
| ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen | Straftat: Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs, in der Regel Entziehung der Fahrerlaubnis |
| ab 0,5 ‰ | Ordnungswidrigkeit: beim ersten Verstoß 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte (§ 24a StVG) |
| ab 1,1 ‰ | absolute Fahruntüchtigkeit: Straftat auch ohne Ausfallerscheinungen |
| ab 1,6 ‰ | zusätzlich Anordnung einer MPU vor der Neuerteilung (§ 13 FeV); mit dem Fahrrad ab diesem Wert Straftat |
| THC ab 3,5 ng/ml Blutserum | Ordnungswidrigkeit: beim ersten Verstoß 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte (§ 24a Abs. 1a StVG) |
Wiederholungstäter müssen mit deutlich höheren Bußgeldern und längeren Fahrverboten rechnen. Ein Atemalkoholtest ist freiwillig; eine Blutprobe kann dagegen auch gegen den Willen des Betroffenen angeordnet werden.

Was nach einem Unfall oder einer Trunkenheitsfahrt zu tun ist. Weitere Videos in der Mediathek.
Bußgeldbescheid erhalten: Einspruch innerhalb von zwei Wochen
Das Bußgeldverfahren beginnt meist mit einem Anhörungsbogen. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Wer gefahren ist, muss der Halter nicht mitteilen; die Behörde kann dann allerdings eine Fahrtenbuchauflage anordnen. Ein ausgefüllter Anhörungsbogen mit Angaben zum Vorwurf ist oft das wichtigste Beweismittel der Behörde.
Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 67 OWiG). Danach wird er rechtskräftig. Mit dem Einspruch erhält die Verteidigung Einsicht in die Akte, einschließlich Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis und der Messdaten. Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen sind technisch anfällig; Fehler bei Aufstellung, Bedienung oder Auswertung führen immer wieder zur Einstellung.
Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren schnell: drei Monate nach der Tat, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Die Verjährung wird allerdings durch zahlreiche Maßnahmen der Behörde unterbrochen.
Punkte im Fahreignungsregister werden je nach Schwere mit einem, zwei oder drei Punkten eingetragen. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wer sich dieser Grenze nähert, sollte jeden weiteren Bußgeldbescheid prüfen lassen.
Ablauf eines Verkehrsstrafverfahrens
Viele Verkehrsstrafverfahren werden schriftlich erledigt, ohne dass der Beschuldigte je einen Richter sieht. Das ist bequem, aber nicht immer günstig.
Anhörung oder Vorladung
Die Polizei schickt einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung. Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben machen. Teilen Sie mit, dass Sie sich über einen Verteidiger äußern werden.
Akteneinsicht
Der Verteidiger prüft Unfallbericht, Zeugenaussagen, Blutprobe, Gutachten und Messungen und entscheidet dann über eine Stellungnahme.
Einstellung oder Strafbefehl
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, auch gegen Auflage, oder beantragt einen Strafbefehl. Gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Mehr dazu im Ratgeber Strafbefehl erhalten.
Hauptverhandlung
Nach Einspruch oder Anklage verhandelt das Amtsgericht. Ziel ist oft nicht nur ein Freispruch, sondern ein Ergebnis ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit kürzerer Sperrfrist.
Verteidigung im Verkehrsrecht: Leistungen der Kanzlei Mandic
Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht sowie Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht sind eingetragene Tätigkeitsgebiete von Rechtsanwalt Dubravko Mandic, Fachanwalt für Strafrecht. Aus der Praxis der Kanzlei: Handy am Steuer? Verfahren eingestellt! und Glücklicher Mandant darf Führerschein behalten. Vor dem Amtsgericht Stuttgart verteidigt die Kanzlei Mandic die Fahrerin im Verfahren um den tödlichen Unfall bei der Orban-Eskorte.
- Akteneinsicht und Prüfung von Unfallhergang, Blutprobe, Gutachten und Messung
- Verteidigung gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
- Einspruch gegen Strafbefehl und Bußgeldbescheid
- Verteidigung in der Hauptverhandlung mit dem Ziel, den Führerschein zu erhalten
- Begleitung im anschließenden Verfahren der Fahrerlaubnisbehörde
Der erste Anruf ist kostenlos; das Erstgespräch kostet 238 € brutto. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten im Bußgeldverfahren und bei fahrlässigen Verkehrsstraftaten in der Regel; bei Vorsatzvorwürfen wie der Unfallflucht fordert sie die Kosten zurück, wenn es zu einer Verurteilung wegen Vorsatzes kommt.
Häufige Fragen zum Verkehrsstrafrecht und Bußgeld
Was droht bei Unfallflucht?
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 142 StGB). Bei einem bedeutenden Sachschaden, nach der Rechtsprechung meist ab etwa 1.500 bis 2.000 €, oder bei Verletzten wird in der Regel auch die Fahrerlaubnis entzogen. Bei geringem Schaden sind eine Einstellung oder eine Geldstrafe mit Fahrverbot möglich.
Wie lange ist der Führerschein bei 1,1 Promille weg?
Bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille entzieht das Gericht in der Regel die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperrfrist fest, beim ersten Mal häufig zwischen sechs und zwölf Monaten. Ab 1,6 Promille verlangt die Behörde vor der Neuerteilung zusätzlich eine MPU.
Ist es strafbar, mit 1,6 Promille Fahrrad zu fahren?
Ja. Ab 1,6 Promille gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig und macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Zudem kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen, auch für die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Oft ja, vor allem wenn ein Fahrverbot oder Punkte drohen, die die Grenze von acht Punkten näher rücken lassen. Erst mit dem Einspruch erhält die Verteidigung Einsicht in Akte und Messdaten. Der Einspruch kann zurückgenommen werden, wenn die Prüfung keine Erfolgsaussichten ergibt.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Nur die Angaben zur Person. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und als Halter müssen Sie den Fahrer nicht benennen. Wer den Bogen ohne Prüfung ausfüllt, liefert der Behörde häufig das entscheidende Beweismittel.
Wann muss ich ein Fahrverbot antreten?
Wer in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. Sonst beginnt das Fahrverbot mit der Rechtskraft der Entscheidung.
Was droht bei Handy am Steuer?
In der Regel 100 € Bußgeld und ein Punkt. Kommt es zu einer Gefährdung, sind es 150 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, bei einem Sachschaden 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Zahlt die Verkehrsrechtsschutzversicherung den Anwalt?
Im Bußgeldverfahren und bei fahrlässigen Verkehrsstraftaten in aller Regel ja. Wird Vorsatz vorgeworfen, etwa bei der Unfallflucht, springt sie meist zunächst ein, verlangt das Geld aber zurück, wenn am Ende eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat steht.
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