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Verkehrsstrafrecht und Bußgeld: Verteidigung bei Unfallflucht, Alkohol und Fahrverbot

VonRechtsanwalt Dubravko Mandic, Fachanwalt für Strafrecht·Veröffentlicht am 24. Oktober 2026·Aktualisiert am 24. Oktober 2026

Unfallflucht, Alkohol am Steuer, ein Unfall mit Verletzten oder ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot: Rechtsanwalt Dubravko Mandic, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt im Verkehrsstrafrecht und im Bußgeldverfahren und kämpft um Ihren Führerschein.

Verkehrsstrafrecht: das Wichtigste in Kürze

Das Verkehrsstrafrecht umfasst Straftaten im Straßenverkehr, etwa Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Körperverletzung. Leichtere Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot geahndet werden.

  • Unfallflucht: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 142 StGB), bei bedeutendem Sachschaden oder Verletzten in der Regel Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Alkohol: ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot, ab 1,1 Promille Straftat auch ohne Ausfallerscheinungen; für Cannabis gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC.
  • Führerschein: Das Fahrverbot ist befristet, die Entziehung der Fahrerlaubnis endet erst mit einer Neuerteilung nach Ablauf der Sperrfrist.
  • Bußgeldbescheid: Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung (§ 67 OWiG).
  • Anhörungsbogen: Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.

Typische Vorwürfe im Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafsachen betreffen Menschen, die sonst nie mit der Justiz in Berührung kommen. Gerade deshalb unterschätzen viele die Folgen: Neben Geld- oder Freiheitsstrafe steht fast immer der Führerschein auf dem Spiel, und mit ihm oft der Arbeitsplatz.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Wer sich nach einem Unfall entfernt, ohne die Feststellungen zu ermöglichen oder eine angemessene Zeit zu warten, macht sich strafbar (§ 142 StGB), auch beim Parkrempler. Wer innerhalb von 24 Stunden einen Unfall im ruhenden Verkehr mit geringem Sachschaden meldet, kann mit Milderung oder Straffreiheit rechnen.

Trunkenheit und Drogen am Steuer

Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), auch unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen Drogen. Die Folge ist in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Fahrlässige Körperverletzung und Tötung

Ein Unfall mit Verletzten führt zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB), ein tödlicher Unfall zu einem Verfahren wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB). Entscheidend sind Unfallhergang, Gutachten und die Frage der Vorhersehbarkeit.

Nötigung und Gefährdung

Drängeln, Ausbremsen und gefährliche Überholmanöver können als Nötigung (§ 240 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt werden. Oft steht Aussage gegen Aussage.

Verbotene Kraftfahrzeugrennen

Strafbar ist nicht nur das Rennen mehrerer Fahrzeuge, sondern auch das Rasen allein mit dem Ziel einer höchstmöglichen Geschwindigkeit (§ 315d StGB). Das Fahrzeug kann eingezogen werden.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer ohne gültige Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots fährt, macht sich strafbar (§ 21 StVG). Häufige Fälle sind ausländische Führerscheine, die in Deutschland nicht gelten, und vergessene Fahrverbote.

Führerschein

Führerschein weg? Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

Bei Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht mit erheblichem Schaden entzieht das Strafgericht in der Regel die Fahrerlaubnis, weil es den Täter für ungeeignet hält (§ 69 StGB). Zugleich setzt es eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fest, vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (§ 69a StGB). Bedeutend ist ein Sachschaden nach der Rechtsprechung derzeit meist ab etwa 1.500 bis 2.000 €.

Schon im Ermittlungsverfahren kann das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen und den Führerschein beschlagnahmen (§ 111a StPO). Diese Zeit wird auf die spätere Sperrfrist angerechnet. Umso wichtiger ist es, früh zu prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, etwa ob der Schaden wirklich bedeutend war oder ob die Blutprobe ordnungsgemäß entnommen wurde.

Nach der Sperrfrist wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch zurückgegeben, sondern muss bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden, häufig erst nach einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung. Mehr dazu unter MPU und Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Fahrverbot oder Entziehung: der Unterschied

  • Fahrverbot: Der Führerschein wird für einen bis drei Monate (im Bußgeldverfahren) oder bis zu sechs Monate (im Strafverfahren) amtlich verwahrt und danach zurückgegeben.
  • Wer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten selbst wählen (§ 25 Abs. 2a StVG).
  • Entziehung: Die Fahrerlaubnis erlischt. Nach der Sperrfrist muss sie neu beantragt werden.
  • Wer während eines Fahrverbots oder nach der Entziehung fährt, macht sich strafbar.
Was tun nach Unfall/Trunkenheitsfahrt

Was nach einem Unfall oder einer Trunkenheitsfahrt zu tun ist. Weitere Videos in der Mediathek.

Verteidigung im Verkehrsrecht: Leistungen der Kanzlei Mandic

Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht sowie Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht sind eingetragene Tätigkeitsgebiete von Rechtsanwalt Dubravko Mandic, Fachanwalt für Strafrecht. Aus der Praxis der Kanzlei: Handy am Steuer? Verfahren eingestellt! und Glücklicher Mandant darf Führerschein behalten. Vor dem Amtsgericht Stuttgart verteidigt die Kanzlei Mandic die Fahrerin im Verfahren um den tödlichen Unfall bei der Orban-Eskorte.

  • Akteneinsicht und Prüfung von Unfallhergang, Blutprobe, Gutachten und Messung
  • Verteidigung gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Einspruch gegen Strafbefehl und Bußgeldbescheid
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung mit dem Ziel, den Führerschein zu erhalten
  • Begleitung im anschließenden Verfahren der Fahrerlaubnisbehörde

Der erste Anruf ist kostenlos; das Erstgespräch kostet 238 € brutto. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten im Bußgeldverfahren und bei fahrlässigen Verkehrsstraftaten in der Regel; bei Vorsatzvorwürfen wie der Unfallflucht fordert sie die Kosten zurück, wenn es zu einer Verurteilung wegen Vorsatzes kommt.

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Führerschein in Gefahr? Jetzt Verteidigung sichern

Im Verkehrsrecht laufen kurze Fristen, beim Bußgeldbescheid nur zwei Wochen. Rufen Sie an, bevor Sie den Anhörungsbogen ausfüllen oder sich bei der Polizei äußern: Die Kanzlei Mandic beantragt Akteneinsicht und prüft den Vorwurf.