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Einbürgerung: Ihr Anwalt auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit

VonRechtsanwalt Dubravko Mandic, Fachanwalt für Strafrecht·Veröffentlicht am 23. Oktober 2026·Aktualisiert am 23. Oktober 2026

Fünf Jahre Aufenthalt, B1, Einbürgerungstest, gesicherter Lebensunterhalt: Rechtsanwalt Dubravko Mandic prüft Ihre Voraussetzungen, begleitet den Antrag und geht gegen Ablehnung und Untätigkeit der Einbürgerungsbehörde vor.

Einbürgerung: das Wichtigste in Kürze

Die Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag. Wer die Voraussetzungen des § 10 StAG erfüllt, hat einen Anspruch darauf; die Behörde hat dann kein Ermessen.

  • Aufenthalt: in der Regel fünf Jahre rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Die Einbürgerung nach drei Jahren ist seit Herbst 2025 abgeschafft.
  • Sprache und Test: Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 und der bestandene Einbürgerungstest.
  • Lebensunterhalt: gesichert ohne Leistungen der Grundsicherung oder Sozialhilfe, mit gesetzlichen Ausnahmen.
  • Doppelte Staatsbürgerschaft: Seit Juni 2024 muss die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden.
  • Vorstrafen: Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und kleine, erlassene Bewährungsstrafen bleiben außer Betracht (§ 12a StAG). Höhere Strafen stehen der Einbürgerung in der Regel entgegen.

Sprachnachweis und Einbürgerungstest

Verlangt werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Nachgewiesen werden sie in der Regel durch ein Zertifikat, etwa den Deutsch-Test für Zuwanderer, oder durch einen deutschen Schul- oder Hochschulabschluss.

Der Einbürgerungstest prüft Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Er besteht aus 33 Fragen; bestanden hat, wer mindestens 17 richtig beantwortet. Wer einen deutschen Schulabschluss besitzt, braucht den Test in der Regel nicht abzulegen.

Kann ein Bewerber die Anforderungen wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen, wird von ihnen abgesehen (§ 10 Abs. 6 StAG). Für Angehörige der sogenannten Gastarbeitergeneration genügen seit 2024 mündliche Deutschkenntnisse, der Einbürgerungstest entfällt.

Unterlagen für den Antrag

  • Antragsformular der zuständigen Einbürgerungsbehörde
  • Gültiger Pass und Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • Sprachzertifikat B1 und Bescheinigung über den Einbürgerungstest
  • Nachweise über Einkommen und Rentenversicherung
  • Lebenslauf

Doppelte Staatsbürgerschaft: Mehrstaatigkeit ist erlaubt

Seit dem 27. Juni 2024 ist Mehrstaatigkeit in Deutschland allgemein zugelassen. Wer eingebürgert wird, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Umgekehrt verlieren Deutsche ihre Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch, wenn sie eine ausländische annehmen.

Ob die bisherige Staatsangehörigkeit erhalten bleibt, entscheidet allerdings der Herkunftsstaat. Manche Staaten entziehen sie bei Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit oder verlangen eine Genehmigung. Das sollte vor dem Antrag geklärt werden, weil es Folgen für Erbschaften, Grundbesitz oder die Wehrpflicht im Herkunftsland haben kann.

Einbürgerung und Straftaten

Rechtsanwalt Dubravko Mandic zu Einbürgerung und Straftaten. Weitere Videos in der Mediathek.

Anwalt für Einbürgerung: Leistungen der Kanzlei Mandic

Rechtsanwalt Dubravko Mandic vertritt Einbürgerungsbewerber gegenüber den Einbürgerungsbehörden und vor den Verwaltungsgerichten, bundesweit.

  • Prüfung der Voraussetzungen und der anrechenbaren Aufenthaltszeiten
  • Vorbereitung und Begleitung des Antrags
  • Prüfung von Vorstrafen und laufenden Strafverfahren auf ihre Folgen für die Einbürgerung
  • Sachstandsanfragen und Untätigkeitsklage
  • Widerspruch und Klage gegen die Ablehnung

Der erste Anruf ist kostenlos; das Erstgespräch kostet 238 € brutto. Über die Kosten der weiteren Begleitung informiert die Kanzlei Mandic vorab.

Standorte

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Einbürgerung geplant? Erst prüfen lassen, dann beantragen

Ein Antrag, der an einer übersehenen Voraussetzung scheitert, kostet Monate. Rufen Sie an: Die Kanzlei Mandic prüft Ihre Voraussetzungen und begleitet Sie bis zur Einbürgerungsurkunde.

Kontaktdaten

+49 761 21 77 29 39+49 172 712 72 78
Kanzlei Mandic
Grünwälderstraße 1-7
79098 Freiburg