Anwalt für Arbeitsrecht in Freiburg
Kündigung im Briefkasten, Abmahnung in der Personalakte oder ein Aufhebungsvertrag auf dem Tisch? Wenn Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in Freiburg suchen, finden Sie uns in der Grünwälderstraße 1-7 mitten in der Altstadt. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus ganz Südbaden, außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht Freiburg.
Grünwälderstraße 1-7, 79098 Freiburg im Breisgau · Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr · Notfall rund um die Uhr
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung
So lange haben Sie Zeit für die Kündigungsschutzklage (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Maßgeblich ist in der Regel der Tag, an dem das Schreiben in Ihren Briefkasten gelangt, nicht der Tag, an dem Sie es öffnen. Ist die Frist verstrichen, gilt die Kündigung fast immer als wirksam.
Kündigung in Freiburg erhalten? So reagieren Sie richtig
Datum notieren, Umschlag aufheben
Halten Sie fest, wann die Kündigung bei Ihnen eingegangen ist, und bewahren Sie Schreiben und Umschlag auf. Von diesem Tag an zählen die drei Wochen.
Keine Unterschrift ohne Prüfung
Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag und keine Ausgleichsquittung, die Ihnen zusammen mit der Kündigung vorgelegt werden. Beides lässt sich später kaum rückgängig machen.
Arbeitsuchend melden, dann anrufen
Endet das Arbeitsverhältnis in weniger als drei Monaten, melden Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend (§ 38 SGB III). Danach rufen Sie uns an, wir berechnen Ihre Klagefrist.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Freiburg und Südbaden
Im Arbeitsrecht entscheiden selten Grundsatzfragen, fast immer aber Fristen und die Verhandlungsposition. Wir sehen uns Kündigung, Arbeitsvertrag und Vorgeschichte an, sagen Ihnen offen, wo die Schwächen der Gegenseite liegen und wo Ihre eigenen, und legen mit Ihnen das Ziel fest: Weiterbeschäftigung, eine Abfindung oder ein geordneter Abschied mit gutem Zeugnis.
Von unserem Hauptsitz in der Grünwälderstraße aus vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Freiburg und ganz Südbaden. Wo eine Einigung möglich ist, suchen wir sie außergerichtlich, weil das Zeit, Nerven und Kosten spart. Wo nicht, führen wir das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Freiburg und in der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
Auch ohne Kündigung kann sich eine frühe Prüfung lohnen: wenn eine Abmahnung im Raum steht, das Zeugnis nicht passt oder ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Wer vorher fragt, hat später mehr Spielraum.
Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht
Kündigungsschutzklage
Betriebs-, verhaltens- oder krankheitsbedingt: Wir prüfen Kündigungsgrund, Sozialauswahl, Form und Anhörung des Betriebsrats und erheben fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht Freiburg.
Mehr erfahren→: KündigungsschutzklageFristlose Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung braucht einen wichtigen Grund und muss innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Arbeitgeber davon erfahren hat (§ 626 BGB). Beides prüfen wir zuerst.
Mehr erfahren→: Fristlose KündigungAbfindung und Aufhebungsvertrag
Wir rechnen nach, was ein Angebot wirklich wert ist: Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und die Folgen für das Arbeitslosengeld. Dann verhandeln wir nach.
Mehr erfahren→: Abfindung und AufhebungsvertragAbmahnung
Gegendarstellung zur Personalakte, Anspruch auf Entfernung oder bewusstes Abwarten: Welche Reaktion richtig ist, hängt davon ab, was Ihnen vorgeworfen wird und wie es belegt ist.
Mehr erfahren→: AbmahnungArbeitszeugnis
Wir prüfen Note, Formulierungen und Vollständigkeit und verlangen eine Berichtigung, wenn das Zeugnis nicht wahr oder nicht wohlwollend ist, notfalls vor Gericht.
Mehr erfahren→: ArbeitszeugnisBeratung für Arbeitgeber
Wir bereiten Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträge rechtssicher vor und vertreten Betriebe aus der Region gegen Kündigungsschutzklagen.
Mehr erfahren→: Beratung für ArbeitgeberVor dem Arbeitsgericht Freiburg: Ablauf, Instanzen, Kosten
Kündigungsschutzklagen aus Freiburg werden in aller Regel beim Arbeitsgericht Freiburg verhandelt. Das Gericht behandelt sie vorrangig: Die Güteverhandlung soll innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden (§ 61a Arbeitsgerichtsgesetz). Kommt dort keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin, in dem neben dem Berufsrichter je ein ehrenamtlicher Richter aus Arbeitnehmer- und aus Arbeitgeberkreisen mitentscheidet.
Gegen das Urteil ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg möglich, das auch Kammern in Freiburg hat. In Kündigungsschutzsachen ist sie unabhängig vom Streitwert möglich. Sie muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt und innerhalb von zwei Monaten begründet werden (§ 66 Arbeitsgerichtsgesetz); vor dem Landesarbeitsgericht brauchen Sie einen Anwalt oder einen Verbandsvertreter.
In der ersten Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wer gewinnt (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt diese Kosten meist, sobald die Wartezeit abgelaufen ist; die Deckungsanfrage stellen wir auf Wunsch für Sie.
Von der Kündigung bis zum Gütetermin
Unterlagen schicken
Kündigung, Arbeitsvertrag, die letzten Gehaltsabrechnungen und frühere Abmahnungen, wenn es welche gibt. Per E-Mail oder WhatsApp genügt.
Frist und Chancen
Wir sagen Ihnen, bis wann die Klage eingereicht sein muss, ob das Kündigungsschutzgesetz greift und an welchen Stellen die Kündigung angreifbar ist.
Klage und Verhandlung
Wir erheben fristwahrend Klage beim Arbeitsgericht Freiburg und sprechen parallel mit dem Arbeitgeber. Das eine schließt das andere nicht aus.
Gütetermin
Wir vertreten Sie im Termin. Ein Vergleich, etwa über eine Abfindung, kommt nur mit Ihrer Zustimmung zustande; sonst geht es weiter zum Kammertermin.
Erfahrungen unserer Mandanten im Arbeitsrecht
Bewertungen aus unserem Google-Profil in Freiburg, ungekürzt.
Ich kann die Kanzlei insbesondere im Bereich Arbeitsrecht uneingeschränkt empfehlen.
Von der ersten Beratung nach meiner Kündigung bis hin zur Kündigungsschutzklage und der anschließenden Vertretung vor dem Arbeitsgericht wurde ich durchgehend kompetent, zuverlässig und professionell begleitet. Die rechtlichen Möglichkeiten und nächsten Schritte wurden verständlich erklärt, sodass ich mich während des gesamten Verfahrens sehr gut aufgehoben gefühlt habe.
Besonders positiv hervorzuheben ist die schnelle und unkomplizierte Kommunikation. Rückfragen wurden zeitnah beantwortet und die Vertretung meiner Interessen im Rechtsstreit war durchweg überzeugend.
Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung und die erfolgreiche Vertretung. Klare Empfehlung für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten!
Sehr kompetente und zielorientierte Beratung. Herr Mandic hat unser arbeitsrechtliches Problem schnell gelöst. Wir sind mit dem Ergebnis äußerst zufrieden und können die Kanzlei nur weiterempfehlen!
Weitere Rechtsgebiete der Kanzlei in Freiburg
Kündigungsschutz im Detail
Kündigungsarten, Unwirksamkeitsgründe, Abfindung und Aufhebungsvertrag ausführlich erklärt.
Mehr erfahren→: Kündigungsschutz im DetailStrafverteidiger in Freiburg
Unser Kerngebiet: Verteidigung bei Vorladung, Durchsuchung, Haftbefehl und Anklage, mit Fachanwalt für Strafrecht.
Mehr erfahren→: Strafverteidiger in FreiburgAusländerrecht in Freiburg
Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung und Schutz vor Abschiebung.
Mehr erfahren→: Ausländerrecht in FreiburgHäufige Fragen zum Arbeitsrecht in Freiburg
Welches Arbeitsgericht ist zuständig, wenn mein Arbeitgeber nicht in Freiburg sitzt?
Sie haben die Wahl: Klagen können Sie beim Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers oder bei dem Arbeitsgericht, in dessen Bezirk Sie gewöhnlich arbeiten (§ 48 Abs. 1a Arbeitsgerichtsgesetz). Wer in Freiburg arbeitet, kann deshalb in aller Regel beim Arbeitsgericht Freiburg klagen, auch wenn das Unternehmen seinen Sitz in einer anderen Stadt hat.
Gibt es in Freiburg eine kostenlose Rechtsberatung?
Wer nur ein geringes Einkommen hat, kann beim Amtsgericht Freiburg einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Mit ihm kostet die anwaltliche Beratung höchstens 15 € Eigenanteil. Für ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Freiburg kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Ohne Beratungshilfe gilt bei der Kanzlei Mandic: Der erste Anruf ist kostenlos, das Erstgespräch kostet 238 € brutto.
Wie kann ich eine Klage beim Arbeitsgericht Freiburg einreichen?
Die Klage wird schriftlich beim Arbeitsgericht Freiburg erhoben; Anwälte reichen sie elektronisch ein. Ohne Anwalt können Sie die Klage auch bei der Rechtsantragstelle des Gerichts zu Protokoll geben. Bei einer Kündigung muss sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang eingehen. Die Kanzlei Mandic übernimmt Klage und Fristüberwachung, sobald Sie uns die Kündigung schicken.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht Freiburg?
Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert; bei einer Klage nur gegen die Kündigung beträgt er höchstens das Bruttoentgelt eines Vierteljahres (§ 42 Abs. 2 Gerichtskostengesetz). In der ersten Instanz zahlt jede Seite ihren Anwalt selbst, häufig übernimmt das eine Rechtsschutzversicherung. Einen Vorschuss auf die Gerichtskosten verlangt das Arbeitsgericht nicht, und endet das Verfahren mit einem gerichtlichen Vergleich, fallen keine Gerichtsgebühren an. Bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht.
Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp wirksam?
Nein. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erklärt und eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB). E-Mail, SMS, WhatsApp oder ein eingescanntes Schreiben genügen nicht. Reagieren sollten Sie trotzdem sofort, damit kein Streit darüber entsteht, ob und wann das Arbeitsverhältnis endet.
Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
Ohne andere Vereinbarung gelten vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats (§ 622 BGB). Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Dauer der Beschäftigung: nach zwei Jahren auf einen Monat zum Monatsende, gestaffelt bis zu sieben Monaten nach zwanzig Jahren. In einer vereinbarten Probezeit genügen zwei Wochen. Tarifverträge können abweichen; was in Ihrem Fall gilt, prüfen wir anhand von Vertrag und Tarif.
Vertreten Sie auch Mandanten außerhalb von Freiburg?
Ja. Von Freiburg aus vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber in ganz Südbaden und bundesweit, außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten.
Anfahrt: Kanzlei für Arbeitsrecht in der Altstadt
Haltestelle Bertoldsbrunnen (alle Straßenbahnlinien), 2 Minuten zu Fuß, mitten in der Altstadt.
Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr. Im Notfall: +49 172 712 72 78
Route planenBeim Laden der Karte werden Daten an Google übertragen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Kündigung erhalten? Sichern Sie jetzt Ihre Frist
Rufen Sie an oder schicken Sie uns die Kündigung per E-Mail oder WhatsApp. Wir berechnen Ihre Klagefrist und besprechen mit Ihnen den nächsten Schritt.
