Anwalt für Ausländerrecht in Leipzig
Verlängerung, Zweckwechsel, Einbürgerung oder ein ablehnender Bescheid: Kanzlei Mandic vertritt Sie im Aufenthaltsrecht gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Leipzig und vor dem Verwaltungsgericht Leipzig. Unser Büro liegt in der Wittenberger Str. 15 in Eutritzsch.
Wittenberger Str. 15, 04129 Leipzig · Termine nach Vereinbarung · Notfall rund um die Uhr
Bescheid erhalten? Meist bleibt ein Monat
Gegen einen Bescheid der Ausländerbehörde bleibt in der Regel ein Monat ab Bekanntgabe, je nach Bescheid für den Widerspruch oder für die Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig. Welcher Weg gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Danach wird der Bescheid bestandskräftig.
Bescheid im Briefkasten: so reagieren Sie richtig
Datum festhalten
Notieren Sie, wann der Bescheid bei Ihnen angekommen ist, und heben Sie den Umschlag auf. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist.
Rechtsbehelfsbelehrung lesen
Am Ende des Bescheids steht, ob Widerspruch oder Klage möglich ist, wo und bis wann. Fehlt sie oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist; verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Nicht abwarten
Widerspruch und Klage gegen die Ablehnung einer Verlängerung schützen nicht automatisch vor der Abschiebung. Rufen Sie an, damit wir prüfen, ob zusätzlich ein Eilantrag nötig ist.
Aufenthaltsrecht in Leipzig: Beratung und Vertretung
Ein Anwalt für Ausländerrecht in Leipzig wird oft dann gebraucht, wenn es auf Fristen und Details ankommt: beim Antrag auf Verlängerung, beim Wechsel vom Studium in den Beruf, nach einer Trennung oder wenn die Ausländerbehörde einen Antrag ablehnt. Wir prüfen, welcher Aufenthaltstitel zu Ihrer Lage passt, und stellen den Antrag so, dass die Behörde darüber entscheiden kann.
Nicht immer ist eine Ablehnung das Problem, manchmal ist es das Warten: Der Antrag liegt bei der Behörde, die Fiktionsbescheinigung wird verlängert, eine Entscheidung bleibt aus. Auch dann gibt es rechtliche Mittel, bis hin zur Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Leipzig.
Neben der Strafverteidigung und dem Arbeitsrecht gehört das Ausländerrecht zu den Tätigkeitsbereichen der Kanzlei. Wird gegen Sie zugleich strafrechtlich ermittelt, behalten wir beides im Blick. Unser Büro liegt in der Wittenberger Str. 15 in Eutritzsch, Termine vergeben wir nach Vereinbarung.
Wobei wir Sie in Leipzig unterstützen
Verlängerung und Zweckwechsel
Ob Studium, Ausbildung, Beschäftigung oder Familie: Ändert sich der Zweck Ihres Aufenthalts, brauchen Sie oft einen anderen Titel. Wir stellen den Antrag rechtzeitig vor Ablauf, damit Ihr bisheriger Titel fortgilt.
Mehr erfahren→: Verlängerung und ZweckwechselNiederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt
In der Regel nach fünf Jahren kommt ein unbefristeter Titel in Betracht: die Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Wir prüfen Rentenzeiten, Lebensunterhalt und Sprachnachweis.
Mehr erfahren→: Niederlassungserlaubnis und DaueraufenthaltEinbürgerung
Für die Einbürgerung zählen Aufenthaltszeit, Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse, Einbürgerungstest und mögliche Vorstrafen. Wir klären vorher, ob Ihr Antrag Aussicht hat, und vertreten Sie, wenn er abgelehnt wird oder liegen bleibt.
Mehr erfahren→: EinbürgerungFamiliennachzug und Trennung
Wir begleiten den Nachzug von Ehegatten und Kindern. Nach einer Trennung prüfen wir, ob Ihnen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zusteht, in der Regel nach drei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft in Deutschland.
Mehr erfahren→: Familiennachzug und TrennungAbschiebung, Duldung, Einreiseverbot
Eine Duldung schützt nur auf Zeit. Wir prüfen Abschiebungshindernisse und Wege zu einem Aufenthaltstitel und beantragen die Verkürzung eines Einreiseverbots. Bei drohender Abschiebung erreichen Sie uns rund um die Uhr.
Mehr erfahren→: Abschiebung, Duldung, EinreiseverbotWiderspruch, Klage, Eilantrag
Gegen ablehnende Bescheide und gegen eine untätige Behörde gehen wir mit Widerspruch, Klage oder Untätigkeitsklage vor, vor dem Verwaltungsgericht Leipzig und in zweiter Instanz vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht.
Mehr erfahren→: Widerspruch, Klage, EilantragAusländerbehörde der Stadt Leipzig und Verwaltungsgericht Leipzig
Wer in Leipzig wohnt, beantragt die Verlängerung, einen Zweckwechsel oder einen neuen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde der Stadt Leipzig. Bevor wir einen Antrag begründen oder gegen eine Entscheidung vorgehen, sehen wir in der Regel in Ihre Ausländerakte, denn erst die Akte zeigt, welche Unterlagen der Behörde vorliegen.
Ob gegen einen Bescheid zuerst Widerspruch einzulegen oder direkt Klage zu erheben ist, ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung. Klagen gegen Entscheidungen der Ausländerbehörde der Stadt Leipzig verhandelt das Verwaltungsgericht Leipzig. Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund nicht über Ihren Antrag, ist nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 Verwaltungsgerichtsordnung).
Über Beschwerden gegen Eilbeschlüsse und über zugelassene Berufungen entscheidet das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Bautzen.

So arbeiten wir mit Ihnen
Unterlagen schicken
Schicken Sie uns das Schreiben der Ausländerbehörde, Ihren Pass und Ihren Aufenthaltstitel, gern per WhatsApp. Sie erfahren sofort, bis wann gehandelt werden muss.
Lage klären
Wir prüfen Aufenthaltszweck, bisherige Titel und Ihre Lebenssituation und sehen, wenn nötig, in die Ausländerakte.
Weg festlegen
Neuer Antrag, Widerspruch, Klage oder Eilantrag: Wir besprechen mit Ihnen, welcher Schritt sinnvoll ist und was er kostet.
Vertreten
Wir übernehmen den Schriftverkehr mit der Ausländerbehörde der Stadt Leipzig und vertreten Sie vor dem Verwaltungsgericht Leipzig.
Erfahrungen von Mandanten im Ausländerrecht
Bewertungen aus dem Google-Profil unseres Hauptsitzes in Freiburg, ungekürzt.
Ich möchte mich von ganzem Herzen bei meinen beiden Anwälten, Herrn Dr Weckmüller und Herrn Dubravko Mandic, bedanken. Beide haben mich in einer sehr schwierigen und belastenden Situation mit großem Engagement, Menschlichkeit und jurischer Stärke begleitet.
Herr Dubravko Mandic hat sich mit außergewöhnlicher Sorgfalt um meinen Fall vor dem Verwaltungsgericht gekümmert. Er hat jedes Schreiben präzise vorbereitet, sich viel Zeit genommen, mir alles verständlich erklärt und immer mit Ruhe und Ehrlichkeit reagiert. Durch seine hervorragende Arbeit wurde schließlich sogar vom Verwaltungsgericht positiv für mich entschieden – etwas, was ohne ihn nicht möglich gewesen wäre.
Herr Dr Weckmüller war während der gesamten Zeit immer erreichbar, hat sich um alle laufenden Angelegenheiten gekümmert und dafür gesorgt, dass keine Fristen oder wichtigen Schritte übersehen werden. Sein Einsatz, seine Geduld und seine ständige Bereitschaft, sich für mich einzusetzen, haben mir sehr geholfen und mir in einer schweren Zeit viel Sicherheit gegeben. Herr Dr Weckmüller hat mit vollem Einsatz gegen meine drohende Auslieferung gekämpft und dabei hervorragende Arbeit geleistet. Obwohl ich ihn nur vier Stunden vor meiner Gerichtsverhandlung telefonisch kontaktiert habe und er zuvor nichts über meine Situation wusste, hat er sich in kürzester Zeit intensiv eingearbeitet, sich umfassend vorbereitet und einen über zehn Seiten langen Bericht zu meinem Fall verfasst. Sein Engagement, seine Entschlossenheit und seine Menschlichkeit in dieser stressigen Situation haben mir enorme Sicherheit und Vertrauen gegeben.
Was ich an beiden besonders schätze, ist nicht nur ihre fachliche Kompetenz, sondern auch ihre Menschlichkeit. Man fühlt sich bei ihnen ernst genommen, verstanden und wirklich gut vertreten.
Ich bin beiden Anwälten zutiefst dankbar für ihre Unterstützung und kann sie jedem nur wärmstens empfehlen, der nach Anwälten sucht, die wirklich für ihre Mandanten kämpfen, Verantwortung übernehmen und Herz zeigen.👍👍👍 Absolut zu empfehlen!
Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Die Beratung ist nicht nur äußerst kompetent, sondern auch menschlich auf Augenhöhe, freundlich, klar und lösungsorientiert. Alle Anliegen wurden zügig bearbeitet und ich wurde stets über den aktuellen Stand informiert. Genau so stellt man sich eine verlässliche rechtliche Betreuung vor. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit!
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Mehr erfahren→: Arbeitsrecht in LeipzigFragen an den Anwalt für Ausländerrecht in Leipzig
Was macht ein Anwalt für Ausländer- und Migrationsrecht in Leipzig?
Beide Begriffe meinen dasselbe Rechtsgebiet. Der Anwalt berät zu Aufenthaltstiteln, Niederlassungserlaubnis, Einbürgerung und Familiennachzug, stellt Anträge, nimmt Einsicht in die Ausländerakte und vertritt Sie mit Widerspruch, Klage und Eilantrag. In Leipzig sind das vor allem Verfahren mit der Ausländerbehörde der Stadt Leipzig und vor dem Verwaltungsgericht Leipzig.
Was kostet ein Anwalt für Ausländerrecht in Leipzig?
Die Kosten nennen wir Ihnen, bevor wir tätig werden. Grundlage sind die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder eine schriftliche Vergütungsvereinbarung. Bei geringem Einkommen kommen für die Beratung Beratungshilfe und für ein Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe in Betracht; Prozesskostenhilfe setzt außerdem voraus, dass die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Kann ich nach dem Studium in Deutschland bleiben und arbeiten?
In vielen Fällen ja. Nach einem erfolgreichen Abschluss in Deutschland kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer passenden Beschäftigung für bis zu 18 Monate erteilt werden. Finden Sie eine Stelle, die zu Ihrer Qualifikation passt, kommt ein Titel als Fachkraft oder eine Blaue Karte EU in Betracht. Den Wechsel beantragen Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Leipzig, und zwar bevor Ihr bisheriger Titel abläuft.
Die Ausländerbehörde entscheidet nicht über meinen Antrag. Was kann ich tun?
Haben Sie den Antrag vor Ablauf Ihres Titels gestellt, schützt Sie zunächst die Fiktionswirkung (§ 81 Aufenthaltsgesetz). Bleibt die Behörde ohne zureichenden Grund untätig, ist nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Leipzig möglich (§ 75 Verwaltungsgerichtsordnung). Vorher setzen wir der Behörde in der Regel schriftlich eine Frist.
Was passiert mit meinem Aufenthalt nach einer Trennung?
Hängt Ihre Aufenthaltserlaubnis an der Ehe, entsteht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in der Regel erst, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland bestanden hat (§ 31 Aufenthaltsgesetz). Bei besonderer Härte, etwa nach häuslicher Gewalt, kann davon abgesehen werden. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Erklärungen gegenüber der Ausländerbehörde abgeben.
Ich habe eine Ausreiseaufforderung erhalten. Was jetzt?
Handeln Sie sofort. Mit der Abschiebungsandrohung setzt die Behörde eine Frist zur freiwilligen Ausreise, in der Regel zwischen sieben und 30 Tagen (§ 59 Aufenthaltsgesetz). In dieser Zeit prüfen wir, ob der Bescheid angreifbar ist und ob ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Leipzig nötig ist, denn eine Klage allein hält die Abschiebung oft nicht auf. Unterschreiben Sie keine Erklärung zur freiwilligen Ausreise, bevor wir gesprochen haben.
Wie lange gilt ein Einreiseverbot nach einer Abschiebung?
Nach einer Abschiebung gilt ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, das die Behörde befristen muss (§ 11 Aufenthaltsgesetz). Die Frist darf in der Regel fünf Jahre nicht überschreiten; nach einer Ausweisung wegen einer Straftat oder bei einer schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit kann sie bis zu zehn Jahre betragen. Eine Verkürzung oder Aufhebung kann beantragt werden.
Anfahrt: Ausländerrecht in der Wittenberger Straße
Straßenbahn Richtung Eutritzsch, Haltestelle Wittenberger Straße. Termine nach Vereinbarung.
Im Notfall: +49 172 712 72 78
Route planenBeim Laden der Karte werden Daten an Google übertragen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Ärger mit der Ausländerbehörde in Leipzig?
Schicken Sie uns das Schreiben der Behörde per WhatsApp oder E-Mail. Wir sagen Ihnen, bis wann Sie handeln müssen und welcher Schritt jetzt richtig ist.
