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Aufenthalt & NiederlassungWiderspruch und KlageBüro in Eutritzsch
MANDICAusländerrecht

Anwalt für Ausländerrecht in Leipzig

Verlängerung, Zweckwechsel, Einbürgerung oder ein ablehnender Bescheid: Kanzlei Mandic vertritt Sie im Aufenthaltsrecht gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Leipzig und vor dem Verwaltungsgericht Leipzig. Unser Büro liegt in der Wittenberger Str. 15 in Eutritzsch.

Wittenberger Str. 15, 04129 Leipzig · Termine nach Vereinbarung · Notfall rund um die Uhr

Bescheid erhalten? Meist bleibt ein Monat

Gegen einen Bescheid der Ausländerbehörde bleibt in der Regel ein Monat ab Bekanntgabe, je nach Bescheid für den Widerspruch oder für die Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig. Welcher Weg gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Danach wird der Bescheid bestandskräftig.

Sofort richtig handeln

Bescheid im Briefkasten: so reagieren Sie richtig

01

Datum festhalten

Notieren Sie, wann der Bescheid bei Ihnen angekommen ist, und heben Sie den Umschlag auf. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist.

02

Rechtsbehelfsbelehrung lesen

Am Ende des Bescheids steht, ob Widerspruch oder Klage möglich ist, wo und bis wann. Fehlt sie oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist; verlassen sollten Sie sich darauf nicht.

03

Nicht abwarten

Widerspruch und Klage gegen die Ablehnung einer Verlängerung schützen nicht automatisch vor der Abschiebung. Rufen Sie an, damit wir prüfen, ob zusätzlich ein Eilantrag nötig ist.

Aufenthaltsrecht in Leipzig: Beratung und Vertretung

Ein Anwalt für Ausländerrecht in Leipzig wird oft dann gebraucht, wenn es auf Fristen und Details ankommt: beim Antrag auf Verlängerung, beim Wechsel vom Studium in den Beruf, nach einer Trennung oder wenn die Ausländerbehörde einen Antrag ablehnt. Wir prüfen, welcher Aufenthaltstitel zu Ihrer Lage passt, und stellen den Antrag so, dass die Behörde darüber entscheiden kann.

Nicht immer ist eine Ablehnung das Problem, manchmal ist es das Warten: Der Antrag liegt bei der Behörde, die Fiktionsbescheinigung wird verlängert, eine Entscheidung bleibt aus. Auch dann gibt es rechtliche Mittel, bis hin zur Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Leipzig.

Neben der Strafverteidigung und dem Arbeitsrecht gehört das Ausländerrecht zu den Tätigkeitsbereichen der Kanzlei. Wird gegen Sie zugleich strafrechtlich ermittelt, behalten wir beides im Blick. Unser Büro liegt in der Wittenberger Str. 15 in Eutritzsch, Termine vergeben wir nach Vereinbarung.

Wobei wir Sie in Leipzig unterstützen

Verlängerung und Zweckwechsel

Ob Studium, Ausbildung, Beschäftigung oder Familie: Ändert sich der Zweck Ihres Aufenthalts, brauchen Sie oft einen anderen Titel. Wir stellen den Antrag rechtzeitig vor Ablauf, damit Ihr bisheriger Titel fortgilt.

Mehr erfahren→: Verlängerung und Zweckwechsel

Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt

In der Regel nach fünf Jahren kommt ein unbefristeter Titel in Betracht: die Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Wir prüfen Rentenzeiten, Lebensunterhalt und Sprachnachweis.

Mehr erfahren→: Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt

Einbürgerung

Für die Einbürgerung zählen Aufenthaltszeit, Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse, Einbürgerungstest und mögliche Vorstrafen. Wir klären vorher, ob Ihr Antrag Aussicht hat, und vertreten Sie, wenn er abgelehnt wird oder liegen bleibt.

Mehr erfahren→: Einbürgerung

Familiennachzug und Trennung

Wir begleiten den Nachzug von Ehegatten und Kindern. Nach einer Trennung prüfen wir, ob Ihnen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zusteht, in der Regel nach drei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft in Deutschland.

Mehr erfahren→: Familiennachzug und Trennung

Abschiebung, Duldung, Einreiseverbot

Eine Duldung schützt nur auf Zeit. Wir prüfen Abschiebungshindernisse und Wege zu einem Aufenthaltstitel und beantragen die Verkürzung eines Einreiseverbots. Bei drohender Abschiebung erreichen Sie uns rund um die Uhr.

Mehr erfahren→: Abschiebung, Duldung, Einreiseverbot

Widerspruch, Klage, Eilantrag

Gegen ablehnende Bescheide und gegen eine untätige Behörde gehen wir mit Widerspruch, Klage oder Untätigkeitsklage vor, vor dem Verwaltungsgericht Leipzig und in zweiter Instanz vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht.

Mehr erfahren→: Widerspruch, Klage, Eilantrag
Behörde und Gericht

Ausländerbehörde der Stadt Leipzig und Verwaltungsgericht Leipzig

Wer in Leipzig wohnt, beantragt die Verlängerung, einen Zweckwechsel oder einen neuen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde der Stadt Leipzig. Bevor wir einen Antrag begründen oder gegen eine Entscheidung vorgehen, sehen wir in der Regel in Ihre Ausländerakte, denn erst die Akte zeigt, welche Unterlagen der Behörde vorliegen.

Ob gegen einen Bescheid zuerst Widerspruch einzulegen oder direkt Klage zu erheben ist, ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung. Klagen gegen Entscheidungen der Ausländerbehörde der Stadt Leipzig verhandelt das Verwaltungsgericht Leipzig. Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund nicht über Ihren Antrag, ist nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 Verwaltungsgerichtsordnung).

Über Beschwerden gegen Eilbeschlüsse und über zugelassene Berufungen entscheidet das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Bautzen.

Symbolbild: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bei Nacht mit Schriftzug über dem Säulenportal
Symbolbild

So arbeiten wir mit Ihnen

01

Unterlagen schicken

Schicken Sie uns das Schreiben der Ausländerbehörde, Ihren Pass und Ihren Aufenthaltstitel, gern per WhatsApp. Sie erfahren sofort, bis wann gehandelt werden muss.

02

Lage klären

Wir prüfen Aufenthaltszweck, bisherige Titel und Ihre Lebenssituation und sehen, wenn nötig, in die Ausländerakte.

03

Weg festlegen

Neuer Antrag, Widerspruch, Klage oder Eilantrag: Wir besprechen mit Ihnen, welcher Schritt sinnvoll ist und was er kostet.

04

Vertreten

Wir übernehmen den Schriftverkehr mit der Ausländerbehörde der Stadt Leipzig und vertreten Sie vor dem Verwaltungsgericht Leipzig.

Erfahrungen von Mandanten im Ausländerrecht

Bewertungen aus dem Google-Profil unseres Hauptsitzes in Freiburg, ungekürzt.

★★★★★

Ich möchte mich von ganzem Herzen bei meinen beiden Anwälten, Herrn Dr Weckmüller und Herrn Dubravko Mandic, bedanken. Beide haben mich in einer sehr schwierigen und belastenden Situation mit großem Engagement, Menschlichkeit und jurischer Stärke begleitet.

Herr Dubravko Mandic hat sich mit außergewöhnlicher Sorgfalt um meinen Fall vor dem Verwaltungsgericht gekümmert. Er hat jedes Schreiben präzise vorbereitet, sich viel Zeit genommen, mir alles verständlich erklärt und immer mit Ruhe und Ehrlichkeit reagiert. Durch seine hervorragende Arbeit wurde schließlich sogar vom Verwaltungsgericht positiv für mich entschieden – etwas, was ohne ihn nicht möglich gewesen wäre.

Herr Dr Weckmüller war während der gesamten Zeit immer erreichbar, hat sich um alle laufenden Angelegenheiten gekümmert und dafür gesorgt, dass keine Fristen oder wichtigen Schritte übersehen werden. Sein Einsatz, seine Geduld und seine ständige Bereitschaft, sich für mich einzusetzen, haben mir sehr geholfen und mir in einer schweren Zeit viel Sicherheit gegeben. Herr Dr Weckmüller hat mit vollem Einsatz gegen meine drohende Auslieferung gekämpft und dabei hervorragende Arbeit geleistet. Obwohl ich ihn nur vier Stunden vor meiner Gerichtsverhandlung telefonisch kontaktiert habe und er zuvor nichts über meine Situation wusste, hat er sich in kürzester Zeit intensiv eingearbeitet, sich umfassend vorbereitet und einen über zehn Seiten langen Bericht zu meinem Fall verfasst. Sein Engagement, seine Entschlossenheit und seine Menschlichkeit in dieser stressigen Situation haben mir enorme Sicherheit und Vertrauen gegeben.

Was ich an beiden besonders schätze, ist nicht nur ihre fachliche Kompetenz, sondern auch ihre Menschlichkeit. Man fühlt sich bei ihnen ernst genommen, verstanden und wirklich gut vertreten.

Ich bin beiden Anwälten zutiefst dankbar für ihre Unterstützung und kann sie jedem nur wärmstens empfehlen, der nach Anwälten sucht, die wirklich für ihre Mandanten kämpfen, Verantwortung übernehmen und Herz zeigen.👍👍👍 Absolut zu empfehlen!

Google-Bewertung vom 8.10.2025
★★★★★

Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Die Beratung ist nicht nur äußerst kompetent, sondern auch menschlich auf Augenhöhe, freundlich, klar und lösungsorientiert. Alle Anliegen wurden zügig bearbeitet und ich wurde stets über den aktuellen Stand informiert. Genau so stellt man sich eine verlässliche rechtliche Betreuung vor. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit!

Google-Bewertung vom 7.6.2025
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Anfahrt: Ausländerrecht in der Wittenberger Straße

Straßenbahn Richtung Eutritzsch, Haltestelle Wittenberger Straße. Termine nach Vereinbarung.

Im Notfall: +49 172 712 72 78

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