Anwalt für Ausländerrecht in München
Aufenthaltstitel läuft ab, Antrag abgelehnt oder die Einbürgerung kommt nicht voran? Kanzlei Mandic berät und vertritt Sie gegenüber der Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat München und vor dem Verwaltungsgericht München. Unser Büro liegt in der Ludwigstraße 8 am Odeonsplatz.
Ludwigstraße 8, 80539 München · Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr · Notfall rund um die Uhr
Titel läuft bald ab? Antrag vor Ablauf stellen
Entscheidend ist der Tag, an dem Ihr Aufenthaltstitel abläuft: Geht der Verlängerungsantrag vorher bei der Ausländerbehörde ein, gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz), bescheinigt durch eine Fiktionsbescheinigung. Ein Antrag nach Ablauf sichert Ihren Aufenthalt in aller Regel nicht mehr.
Drei Dinge, die jetzt zählen
Ablaufdatum und Zustellung prüfen
Wann läuft Ihr Aufenthaltstitel ab, wann haben Sie den Bescheid erhalten? Gegen einen ablehnenden Bescheid bleibt in der Regel nur ein Monat für die Klage.
Lieber unvollständig als zu spät
Beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Fehlendes lässt sich in der Regel nachreichen, ein zu später Antrag nur ausnahmsweise retten.
Keine Ausreiseerklärung unterschreiben
Unterschreiben Sie keine Erklärung zur freiwilligen Ausreise und keinen Verzicht ohne Prüfung. Schicken Sie uns Bescheid, Pass und Aufenthaltstitel, dann sprechen wir über Ihre Möglichkeiten.
Ihr Anwalt für Ausländerrecht in München
Wer einen Anwalt für Ausländerrecht in München sucht, hat meist eine konkrete Sorge: Der Aufenthaltstitel läuft ab, die Ausländerbehörde fordert Unterlagen nach, ein Antrag wurde abgelehnt oder der Familiennachzug hängt fest. Wir prüfen Ihre Lage, stellen die passenden Anträge und vertreten Sie im Aufenthaltsrecht, bei der Einbürgerung und bei drohender Abschiebung.
Ausländerrecht ist einer der Tätigkeitsbereiche der Kanzlei, neben Strafverteidigung und Arbeitsrecht. Das hilft, wenn Strafverfahren und Aufenthaltsrecht zusammentreffen: Eine Verurteilung kann die Verlängerung des Titels oder die Einbürgerung gefährden. Rechtsanwalt Dubravko Mandic ist Fachanwalt für Strafrecht; die Folgen für Ihren Aufenthalt haben wir deshalb schon im Strafverfahren im Blick.
Wo es möglich ist, klären wir die Sache direkt mit der Behörde. Lehnt sie ab, erheben wir Klage beim Verwaltungsgericht München und sichern Ihren Aufenthalt, wenn nötig, mit einem Eilantrag.
Aufenthalt, Einbürgerung, Abschiebung: wobei wir Sie vertreten
Verlängerung und Fiktionsbescheinigung
Wir stellen den Antrag vollständig und rechtzeitig, damit Ihr Titel bis zur Entscheidung fortgilt und Sie eine Fiktionsbescheinigung erhalten. Ändert sich Ihr Aufenthaltszweck, etwa durch Jobwechsel, Studienende oder Heirat, prüfen wir, welcher Titel passt.
Mehr erfahren→: Verlängerung und FiktionsbescheinigungNiederlassungserlaubnis beantragen
Mit dem unbefristeten Titel entfällt die regelmäßige Verlängerung. Ehegatten Deutscher können ihn in der Regel nach drei Jahren erhalten, Inhaber einer Blauen Karte EU nach 27 Monaten, mit Deutsch auf Niveau B1 schon nach 21 Monaten. Wir prüfen, welcher Weg für Sie gilt.
Mehr erfahren→: Niederlassungserlaubnis beantragenEinbürgerung in München
Lücken im Aufenthalt, ein knappes Einkommen oder eine alte Geldstrafe: Wir klären vor dem Antrag, was der Einbürgerung im Weg stehen könnte, und gehen gegen eine Ablehnung oder eine unangemessen lange Bearbeitung vor.
Mehr erfahren→: Einbürgerung in MünchenEhegatten- und Kindernachzug
Wer Ehepartner oder Kinder nach München holen will, braucht meist ein Visum der deutschen Auslandsvertretung, dem die Ausländerbehörde in der Regel zustimmen muss. Wir sorgen dafür, dass die Nachweise zu Ehe, Wohnraum und, beim Ehegatten, einfachen Deutschkenntnissen vollständig sind.
Mehr erfahren→: Ehegatten- und KindernachzugAbschiebung droht
Eine Duldung setzt die Abschiebung nur aus. Wir prüfen Abschiebungshindernisse und Wege zu einem Aufenthaltstitel und stellen, wenn es eilt, den Eilantrag beim Verwaltungsgericht München. Im Notfall erreichen Sie uns rund um die Uhr.
Mehr erfahren→: Abschiebung drohtAusweisung und Vorstrafen
Vor einer Ausweisung hört die Ausländerbehörde Sie an. Wir nehmen dazu Stellung, klagen gegen eine Ausweisung und verteidigen im laufenden Strafverfahren so, dass die Folgen für Ihren Aufenthalt mitbedacht sind.
Mehr erfahren→: Ausweisung und VorstrafenAusländerbehörde und Verwaltungsgericht München: was Sie wissen sollten
Wer in der Stadt München wohnt, stellt Anträge auf Verlängerung oder auf einen neuen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat München. Sie stellt auch die Fiktionsbescheinigung aus, solange über einen rechtzeitig gestellten Antrag noch nicht entschieden ist.
Anders als in manchen anderen Bundesländern gibt es in Bayern gegen ausländerrechtliche Bescheide in der Regel kein Widerspruchsverfahren. Wer sich wehren will, muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben, für München und Oberbayern beim Verwaltungsgericht München. Weil die Klage gegen die Ablehnung einer Verlängerung keine aufschiebende Wirkung hat (§ 84 Aufenthaltsgesetz), prüfen wir zugleich einen Eilantrag.
Über Beschwerden gegen Eilentscheidungen und über zugelassene Berufungen entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Wir vertreten Sie in beiden Instanzen.

Verfahren mit Bezug zu Bayern und bundesweit
Ausreiseverweigerung gegen acht Aktivisten
Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (16.05.2025).
Zum Verfahren→: Ausreiseverweigerung gegen acht AktivistenSo gehen wir vor
Erstkontakt
Sie rufen an oder schicken uns Bescheid, Pass und Aufenthaltstitel per E-Mail oder WhatsApp. Wir sagen Ihnen sofort, welche Frist läuft.
Akteneinsicht
Wir beantragen Einsicht in Ihre Ausländerakte. So sehen wir, worauf die Behörde ihre Entscheidung stützt und was noch fehlt.
Strategie
Wir besprechen mit Ihnen den Weg: neuer Antrag, ein anderer Aufenthaltstitel, Klage oder Eilantrag, und was er kostet.
Durchsetzung
Wir übernehmen den Schriftverkehr mit der Ausländerbehörde und vertreten Sie vor dem Verwaltungsgericht München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Was Mandanten zum Ausländerrecht sagen
Bewertungen aus dem Google-Profil unseres Hauptsitzes in Freiburg, ungekürzt.
Ich hatte keinen Aufenthaltstitel, obwohl ich mit einer Deutschen verheiratet bin und seit über 25 Jahren in Deutschland vollzeit arbeite. Ich lebe meinen Lebensstandard und erfülle meine Pflichten wie jeder andere Mensch. Dank Herrn Mandic ist es mir endlich gelungen, eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen.
Wegen einer Visa-Angelegenheit bei meinem Vater hat Herr Mandic gute Leistung gezeigt. Wir sind damit zufrienden und wir können nur empfehlen.
Weitere Leistungen in München
Ausländerrecht bundesweit
Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigung, Einbürgerung und Abschiebungsschutz im Überblick.
Mehr erfahren→: Ausländerrecht bundesweitStrafverteidiger in München
Strafverteidigung in München und ganz Bayern, durch Fachanwalt für Strafrecht Dubravko Mandic.
Mehr erfahren→: Strafverteidiger in MünchenArbeitsrecht in München
Kündigung erhalten oder abgemahnt? Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auch vor dem Arbeitsgericht.
Mehr erfahren→: Arbeitsrecht in MünchenHäufige Fragen zum Ausländerrecht in München
Was tun, wenn die Ausländerbehörde München nicht antwortet?
Haben Sie die Verlängerung rechtzeitig beantragt, bleibt Ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung rechtmäßig, und Sie dürfen im bisherigen Umfang weiterarbeiten. Fragen Sie schriftlich beim Kreisverwaltungsreferat nach dem Stand des Verfahrens. Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund drei Monate lang nicht, kann beim Verwaltungsgericht München Untätigkeitsklage erhoben werden (§ 75 VwGO).
Wann bekomme ich eine Niederlassungserlaubnis?
In der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, wenn unter anderem Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, Sie mindestens 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben, Deutsch auf Niveau B1 sprechen und keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen (§ 9 Aufenthaltsgesetz). Ehegatten Deutscher, Fachkräfte und Inhaber einer Blauen Karte EU können sie früher erhalten.
Brauche ich für die Einbürgerung in München einen Anwalt?
Vorgeschrieben ist das nicht, den Antrag können Sie selbst stellen. Sinnvoll ist anwaltliche Hilfe, wenn eine Voraussetzung unsicher ist, etwa bei Lücken im Aufenthalt, beim Lebensunterhalt oder bei Vorstrafen, oder wenn die Behörde nicht entscheidet oder ablehnt. Die Grundregel: Einbürgerung in der Regel nach fünf Jahren rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt, mit gesichertem Lebensunterhalt, Deutsch auf Niveau B1 und bestandenem Einbürgerungstest. Ihre bisherige Staatsangehörigkeit dürfen Sie seit Juni 2024 behalten, soweit Ihr Herkunftsstaat das zulässt.
Wann wird eine Einbürgerung in München abgelehnt?
Wenn eine Voraussetzung fehlt, etwa weil der Lebensunterhalt nicht gesichert ist oder der Sprachnachweis fehlt, oder wegen Vorstrafen. Unberücksichtigt bleiben in der Regel Geldstrafen bis 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen bis drei Monate, die zur Bewährung ausgesetzt und später erlassen wurden; mehrere Strafen werden zusammengerechnet (§ 12a Staatsangehörigkeitsgesetz). Bei antisemitisch, rassistisch oder sonst menschenverachtend motivierten Taten gilt diese Grenze nicht. Läuft ein Ermittlungsverfahren, wird über den Antrag erst nach dessen Abschluss entschieden.
Kann ich nach einer Verurteilung ausgewiesen werden?
Das ist möglich, aber nicht automatisch. Eine Straftat kann ein Ausweisungsinteresse begründen, besonders schwer wiegt es etwa ab einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren (§ 54 Aufenthaltsgesetz). Dem stellt die Ausländerbehörde Ihr Bleibeinteresse gegenüber, etwa wenn Sie seit Jahren mit Niederlassungserlaubnis hier leben oder mit einem minderjährigen deutschen Kind zusammenleben (§ 55 Aufenthaltsgesetz). Für EU-Bürger gelten eigene, strengere Voraussetzungen. Gegen eine Ausweisung ist Klage beim Verwaltungsgericht München möglich.
Muss ich gegen einen Bescheid zuerst Widerspruch einlegen?
In Bayern in der Regel nicht. Gegen Bescheide der Ausländerbehörde ist meist direkt Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben, und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Ein Schreiben an die Behörde hält die Klagefrist nicht auf.
Was kostet ein Anwalt für Ausländerrecht in München?
Grundlage sind die gesetzlichen Gebühren (RVG) oder eine Vergütungsvereinbarung, die wir vorher schriftlich mit Ihnen festlegen. Vor dem Verwaltungsgericht richten sich die gesetzlichen Gebühren nach dem Streitwert, bei einem Aufenthaltstitel meist 5.000 Euro. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt im Ausländerrecht meist nicht; bei geringem Einkommen kann für die Klage Prozesskostenhilfe in Betracht kommen, wenn sie Aussicht auf Erfolg hat.
Anfahrt: Ausländerrecht in der Ludwigstraße
U-Bahn U3, U4, U5 und U6 bis Odeonsplatz, von dort 3 Minuten zu Fuß. Das Büro liegt zwischen Odeonsplatz und Bayerischer Staatsbibliothek.
Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr, Termine nach Vereinbarung. Im Notfall: +49 172 712 72 78
Route planenBeim Laden der Karte werden Daten an Google übertragen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Aufenthaltstitel läuft ab oder Bescheid erhalten?
Rufen Sie an oder schicken Sie uns Bescheid und Aufenthaltstitel. Wir sagen Ihnen, welche Frist läuft und was jetzt zu tun ist.
