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AufenthaltsrechtKlage und EilantragBüro am Odeonsplatz
MANDICAusländerrecht

Anwalt für Ausländerrecht in München

Aufenthaltstitel läuft ab, Antrag abgelehnt oder die Einbürgerung kommt nicht voran? Kanzlei Mandic berät und vertritt Sie gegenüber der Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat München und vor dem Verwaltungsgericht München. Unser Büro liegt in der Ludwigstraße 8 am Odeonsplatz.

Ludwigstraße 8, 80539 München · Mo–Fr 08:00⁠–⁠18:00 Uhr · Notfall rund um die Uhr

Titel läuft bald ab? Antrag vor Ablauf stellen

Entscheidend ist der Tag, an dem Ihr Aufenthaltstitel abläuft: Geht der Verlängerungsantrag vorher bei der Ausländerbehörde ein, gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung fort (§ 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz), bescheinigt durch eine Fiktionsbescheinigung. Ein Antrag nach Ablauf sichert Ihren Aufenthalt in aller Regel nicht mehr.

Sofort richtig handeln

Drei Dinge, die jetzt zählen

01

Ablaufdatum und Zustellung prüfen

Wann läuft Ihr Aufenthaltstitel ab, wann haben Sie den Bescheid erhalten? Gegen einen ablehnenden Bescheid bleibt in der Regel nur ein Monat für die Klage.

02

Lieber unvollständig als zu spät

Beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Fehlendes lässt sich in der Regel nachreichen, ein zu später Antrag nur ausnahmsweise retten.

03

Keine Ausreiseerklärung unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Erklärung zur freiwilligen Ausreise und keinen Verzicht ohne Prüfung. Schicken Sie uns Bescheid, Pass und Aufenthaltstitel, dann sprechen wir über Ihre Möglichkeiten.

Ihr Anwalt für Ausländerrecht in München

Wer einen Anwalt für Ausländerrecht in München sucht, hat meist eine konkrete Sorge: Der Aufenthaltstitel läuft ab, die Ausländerbehörde fordert Unterlagen nach, ein Antrag wurde abgelehnt oder der Familiennachzug hängt fest. Wir prüfen Ihre Lage, stellen die passenden Anträge und vertreten Sie im Aufenthaltsrecht, bei der Einbürgerung und bei drohender Abschiebung.

Ausländerrecht ist einer der Tätigkeitsbereiche der Kanzlei, neben Strafverteidigung und Arbeitsrecht. Das hilft, wenn Strafverfahren und Aufenthaltsrecht zusammentreffen: Eine Verurteilung kann die Verlängerung des Titels oder die Einbürgerung gefährden. Rechtsanwalt Dubravko Mandic ist Fachanwalt für Strafrecht; die Folgen für Ihren Aufenthalt haben wir deshalb schon im Strafverfahren im Blick.

Wo es möglich ist, klären wir die Sache direkt mit der Behörde. Lehnt sie ab, erheben wir Klage beim Verwaltungsgericht München und sichern Ihren Aufenthalt, wenn nötig, mit einem Eilantrag.

Aufenthalt, Einbürgerung, Abschiebung: wobei wir Sie vertreten

Verlängerung und Fiktionsbescheinigung

Wir stellen den Antrag vollständig und rechtzeitig, damit Ihr Titel bis zur Entscheidung fortgilt und Sie eine Fiktionsbescheinigung erhalten. Ändert sich Ihr Aufenthaltszweck, etwa durch Jobwechsel, Studienende oder Heirat, prüfen wir, welcher Titel passt.

Mehr erfahren→: Verlängerung und Fiktionsbescheinigung

Niederlassungserlaubnis beantragen

Mit dem unbefristeten Titel entfällt die regelmäßige Verlängerung. Ehegatten Deutscher können ihn in der Regel nach drei Jahren erhalten, Inhaber einer Blauen Karte EU nach 27 Monaten, mit Deutsch auf Niveau B1 schon nach 21 Monaten. Wir prüfen, welcher Weg für Sie gilt.

Mehr erfahren→: Niederlassungserlaubnis beantragen

Einbürgerung in München

Lücken im Aufenthalt, ein knappes Einkommen oder eine alte Geldstrafe: Wir klären vor dem Antrag, was der Einbürgerung im Weg stehen könnte, und gehen gegen eine Ablehnung oder eine unangemessen lange Bearbeitung vor.

Mehr erfahren→: Einbürgerung in München

Ehegatten- und Kindernachzug

Wer Ehepartner oder Kinder nach München holen will, braucht meist ein Visum der deutschen Auslandsvertretung, dem die Ausländerbehörde in der Regel zustimmen muss. Wir sorgen dafür, dass die Nachweise zu Ehe, Wohnraum und, beim Ehegatten, einfachen Deutschkenntnissen vollständig sind.

Mehr erfahren→: Ehegatten- und Kindernachzug

Abschiebung droht

Eine Duldung setzt die Abschiebung nur aus. Wir prüfen Abschiebungshindernisse und Wege zu einem Aufenthaltstitel und stellen, wenn es eilt, den Eilantrag beim Verwaltungsgericht München. Im Notfall erreichen Sie uns rund um die Uhr.

Mehr erfahren→: Abschiebung droht

Ausweisung und Vorstrafen

Vor einer Ausweisung hört die Ausländerbehörde Sie an. Wir nehmen dazu Stellung, klagen gegen eine Ausweisung und verteidigen im laufenden Strafverfahren so, dass die Folgen für Ihren Aufenthalt mitbedacht sind.

Mehr erfahren→: Ausweisung und Vorstrafen
Zuständigkeit

Ausländerbehörde und Verwaltungsgericht München: was Sie wissen sollten

Wer in der Stadt München wohnt, stellt Anträge auf Verlängerung oder auf einen neuen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde im Kreisverwaltungsreferat München. Sie stellt auch die Fiktionsbescheinigung aus, solange über einen rechtzeitig gestellten Antrag noch nicht entschieden ist.

Anders als in manchen anderen Bundesländern gibt es in Bayern gegen ausländerrechtliche Bescheide in der Regel kein Widerspruchsverfahren. Wer sich wehren will, muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben, für München und Oberbayern beim Verwaltungsgericht München. Weil die Klage gegen die Ablehnung einer Verlängerung keine aufschiebende Wirkung hat (§ 84 Aufenthaltsgesetz), prüfen wir zugleich einen Eilantrag.

Über Beschwerden gegen Eilentscheidungen und über zugelassene Berufungen entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Wir vertreten Sie in beiden Instanzen.

Symbolbild: Leeres Treppenhaus im Münchner Justizpalast
Symbolbild

Verfahren mit Bezug zu Bayern und bundesweit

Ausreiseverweigerung gegen acht Aktivisten

Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (16.05.2025).

Zum Verfahren→: Ausreiseverweigerung gegen acht Aktivisten

So gehen wir vor

01

Erstkontakt

Sie rufen an oder schicken uns Bescheid, Pass und Aufenthaltstitel per E-Mail oder WhatsApp. Wir sagen Ihnen sofort, welche Frist läuft.

02

Akteneinsicht

Wir beantragen Einsicht in Ihre Ausländerakte. So sehen wir, worauf die Behörde ihre Entscheidung stützt und was noch fehlt.

03

Strategie

Wir besprechen mit Ihnen den Weg: neuer Antrag, ein anderer Aufenthaltstitel, Klage oder Eilantrag, und was er kostet.

04

Durchsetzung

Wir übernehmen den Schriftverkehr mit der Ausländerbehörde und vertreten Sie vor dem Verwaltungsgericht München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Was Mandanten zum Ausländerrecht sagen

Bewertungen aus dem Google-Profil unseres Hauptsitzes in Freiburg, ungekürzt.

★★★★★

Ich hatte keinen Aufenthaltstitel, obwohl ich mit einer Deutschen verheiratet bin und seit über 25 Jahren in Deutschland vollzeit arbeite. Ich lebe meinen Lebensstandard und erfülle meine Pflichten wie jeder andere Mensch. Dank Herrn Mandic ist es mir endlich gelungen, eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen.

Google-Bewertung vom 29.7.2024
★★★★★

Wegen einer Visa-Angelegenheit bei meinem Vater hat Herr Mandic gute Leistung gezeigt. Wir sind damit zufrienden und wir können nur empfehlen.

Google-Bewertung vom 14.6.2023
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Unsere weiteren Standorte: Freiburg · Leipzig

Anfahrt: Ausländerrecht in der Ludwigstraße

U-Bahn U3, U4, U5 und U6 bis Odeonsplatz, von dort 3 Minuten zu Fuß. Das Büro liegt zwischen Odeonsplatz und Bayerischer Staatsbibliothek.

Mo–Fr 08:00⁠–⁠18:00 Uhr, Termine nach Vereinbarung. Im Notfall: +49 172 712 72 78

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Ludwigstraße 8, 80539 München

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Aufenthaltstitel läuft ab oder Bescheid erhalten?

Rufen Sie an oder schicken Sie uns Bescheid und Aufenthaltstitel. Wir sagen Ihnen, welche Frist läuft und was jetzt zu tun ist.