Strafverteidiger und Anwalt für Strafrecht in München
Rechtsanwalt Dubravko Mandic, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt Beschuldigte in München und ganz Bayern, vom ersten Schreiben der Polizei bis zum Urteil. Unser Büro liegt in der Ludwigstraße 8 am Odeonsplatz, im Notfall sind wir rund um die Uhr erreichbar.
Ludwigstraße 8, 80539 München · Termine nach Vereinbarung · Notfall rund um die Uhr: +49 172 712 72 78
Ermittlungen gegen Sie? Drei Dinge zuerst
Keine Aussage zur Sache
Weder bei der Polizei noch am Telefon, auch nicht „nur zur Klarstellung“. Als Beschuldigter dürfen Sie schweigen, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Nichts unterschreiben, nichts herausgeben
Keine Erklärungen, keine Passwörter, keine freiwillige Herausgabe von Handy oder Unterlagen, bevor Sie mit Ihrem Verteidiger gesprochen haben.
Verteidiger anrufen
Wir beantragen Akteneinsicht und übernehmen ab sofort den Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Ihre Verteidigung in München und Bayern
Wer beschuldigt wird, braucht schnell einen Verteidiger, der die Akte kennt, bevor Polizei und Staatsanwaltschaft die Weichen stellen. Wir verteidigen in allen Phasen: im Ermittlungsverfahren, bei Durchsuchung, Festnahme und Haftprüfung, gegen Strafbefehle und in der Hauptverhandlung bis zur Berufung und Revision.
Rechtsanwalt Dubravko Mandic ist Fachanwalt für Strafrecht und seit 2011 als Strafverteidiger tätig. Die Kanzlei führt auch Verfahren, die öffentlich beobachtet werden: vom IS-Verfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz, das 2026 mit einem Freispruch in allen neun Anklagepunkten endete, bis zur Verteidigung des bayerischen Landtagsabgeordneten Daniel Halemba.
In München erreichen Sie uns in der Ludwigstraße 8, zwischen Odeonsplatz und Bayerischer Staatsbibliothek. Termine vergeben wir nach Vereinbarung, im Notfall erreichen Sie uns rund um die Uhr.
Wann Sie einen Strafverteidiger in München brauchen
Vorladung der Polizei
Als Beschuldigter müssen Sie zu einer polizeilichen Vorladung nicht erscheinen. Wir sagen den Termin für Sie ab und sehen zuerst in die Akte.
Ratgeber Vorladung→Hausdurchsuchung
Ruhe bewahren, nichts erklären, den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und uns anrufen, auch noch während der Durchsuchung.
Ratgeber Hausdurchsuchung→Festnahme und Untersuchungshaft
Nach einer Festnahme wird der Beschuldigte spätestens am Tag danach dem Richter vorgeführt. Wir bereiten die Haftprüfung vor und arbeiten an der Aufhebung des Haftbefehls.
Ratgeber Haftbefehl→Strafbefehl
Gegen einen Strafbefehl bleiben zwei Wochen für den Einspruch. Wir prüfen, ob der Einspruch Ihnen hilft, und legen ihn fristgerecht ein.
Ratgeber Strafbefehl→Anklage und Hauptverhandlung
Wir prüfen die Anklage, stellen Beweisanträge und verteidigen Sie in der Verhandlung vor dem Amts- oder Landgericht.
Berufung und Revision
Nach einem Urteil bleibt eine Woche für Berufung oder Revision. Wir prüfen das Urteil und führen das Rechtsmittel.
Unsere Schwerpunkte im Strafrecht
Sexualstrafrecht
Verteidigung bei Vorwürfen sexueller Übergriffe, oft in Konstellationen, in denen Aussage gegen Aussage steht.
Mehr erfahren→: SexualstrafrechtBtM- und Drogenstrafrecht
Besitz, Handel, Einfuhr: Wir prüfen Menge, Wirkstoffgehalt und den Vorwurf des Handeltreibens.
Mehr erfahren→: BtM- und DrogenstrafrechtWirtschafts- und Steuerstrafrecht
Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung: Verteidigung schon im Ermittlungsverfahren, oft mit dem Ziel, eine Anklage zu vermeiden.
Mehr erfahren→: Wirtschafts- und SteuerstrafrechtPolitische Straftaten und Äußerungsdelikte
§ 86a StGB, Volksverhetzung, Beleidigung: Verteidigung mit Blick auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz.
Mehr erfahren→: Politische Straftaten und ÄußerungsdelikteDoping-Strafrecht
Verfahren nach dem Anti-Doping-Gesetz, etwa nach der Bestellung von Dopingmitteln.
Mehr erfahren→: Doping-StrafrechtStrafverfahren in München: wer zuständig ist
Ermittlungen in München führt die Staatsanwaltschaft München I, für den Landkreis und das Umland die Staatsanwaltschaft München II. Verhandelt wird vor dem Amtsgericht München oder vor den Landgerichten München I und München II; die Strafabteilungen und Strafkammern in der Stadt sitzen im Strafjustizzentrum an der Nymphenburger Straße.
Über Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts entscheidet das Landgericht, über Revisionen gegen diese Berufungsurteile das Bayerische Oberste Landesgericht. Staatsschutzsachen verhandelt in erster Instanz das Oberlandesgericht München. Wir verteidigen an all diesen Gerichten und in ganz Bayern.

Verfahren mit Bezug zu Bayern und bundesweit
Verfahren gegen Daniel Halemba (AfD)
Verteidigung des bayerischen Landtagsabgeordneten. Im Februar 2026 wurde er wegen leichtfertiger Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt; die meisten der ursprünglichen Vorwürfe wurden nicht bestätigt.
Zum Verfahren→: Verfahren gegen Daniel Halemba (AfD)Ausreiseverweigerung gegen acht Aktivisten
Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Mai 2025.
Zum Verfahren→: Ausreiseverweigerung gegen acht AktivistenIS-Verfahren vor dem OLG Koblenz
Nach 89 Verhandlungstagen Freispruch in allen neun Anklagepunkten (März 2026).
Zum Verfahren→: IS-Verfahren vor dem OLG KoblenzSo läuft die Verteidigung ab
Erstkontakt
Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp. Im Notfall handeln wir sofort, sonst bekommen Sie zeitnah einen Termin.
Akteneinsicht
Als Verteidiger erhalten wir Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst dann ist klar, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweise es gibt.
Strategie
Wir besprechen offen mit Ihnen die Lage und das Ziel: Einstellung des Verfahrens, Freispruch oder ein tragbares Ergebnis.
Verteidigung
Wir übernehmen den Schriftverkehr und die Gespräche mit Staatsanwaltschaft und Gericht und verteidigen Sie in der Hauptverhandlung.
Stimmen von Mandanten
Bewertungen aus dem Google-Profil unseres Hauptsitzes in Freiburg, ungekürzt.
Mein Bruder saß unschuldig in Untersuchungshaft und das nur, weil ein anderer Beschuldigter in seiner Aussage ihn belastet hat. Die Aussage war von vorne bis hinten unglaubwürdig, dennoch war mein Bruder ohne jede Beweise in Untersuchungshaft. Ich habe dann Kontakt zur Kanzlei Mandic aufgenommen, weil sie als Experten für Untersuchungshaft gelten. Sofort hat man mit der Arbeit für ihn angefangen und die Kanzlei war für mich immer gut erreichbar. Ich hatte sofort das Gefühl, in guten Händen zu sein. Dank der Arbeit der Kanzlei wurde der Haftbefehl gegen meinen Bruder aufgehoben. Vielen Dank dafür!
Ich bin Busfahrer und habe ein Auto gestreift und verlor meinen Führerschein. Auch sollte ich eine hohe Geldstrafe fast 6000 eur zahlen. Herr Mandic hat mir sehr geholfen. Am Gericht nur ein Fahrverbot verhängt und die Strafe auf unter 1000 eur gesenkt. Fünf Sterne
Weitere Rechtsgebiete in München
Arbeitsrecht in München
Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindung, Abmahnung und Arbeitszeugnis, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Mehr erfahren→: Arbeitsrecht in MünchenVerwaltungsrecht
Widerspruch und Klage gegen Bescheide, etwa im Waffen-, Gewerbe- oder Fahrerlaubnisrecht.
Mehr erfahren→: VerwaltungsrechtUnsere weiteren Standorte: Freiburg · Leipzig · Besprechungsort Zürich
Häufige Fragen zum Strafverteidiger in München
Was kostet ein Strafverteidiger in München?
Das hängt vom Verfahren ab: Ein Ermittlungsverfahren, das eingestellt wird, macht weniger Arbeit als eine mehrtägige Hauptverhandlung vor dem Landgericht. Abgerechnet wird nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung, die wir vorher schriftlich mit Ihnen festlegen. Die Kosten besprechen wir offen, bevor die Verteidigung beginnt.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung den Strafverteidiger?
Bei Fahrlässigkeitsvorwürfen, etwa im Straßenverkehr, in der Regel ja. Bei Vorsatzvorwürfen leistet sie meist nur, wenn das Verfahren nicht mit einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat endet. Die Einzelheiten hängen von Ihrem Vertrag ab; auf Wunsch klären wir die Deckung direkt mit Ihrem Versicherer.
Muss ich zu einer Vorladung des Polizeipräsidiums München gehen?
Als Beschuldigter nicht. Eine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen, besteht nicht, und Angaben zur Sache müssen Sie auch sonst nicht machen. Bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie erscheinen, aussagen müssen Sie auch dort nicht. Rufen Sie uns an, bevor Sie reagieren.
Bekomme ich in München einen Pflichtverteidiger?
In Fällen notwendiger Verteidigung, zum Beispiel bei einem Verbrechensvorwurf, bei Untersuchungshaft oder wenn die Hauptverhandlung vor dem Landgericht stattfindet, bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger. Die Kanzlei Mandic übernimmt keine Pflichtverteidigungen; Sie können uns aber als Wahlverteidiger beauftragen.
Wie erreiche ich Sie bei einer Festnahme in München?
Über unsere Notfallnummer +49 172 712 72 78, rund um die Uhr. Auch Angehörige können uns dort erreichen.
Verteidigen Sie auch außerhalb Münchens?
Ja. Von München aus verteidigen wir in ganz Bayern, etwa in Augsburg, Nürnberg oder Würzburg, und mit unseren Standorten in Freiburg und Leipzig sowie dem Besprechungsort Zürich bundesweit.
Was ist der Unterschied zwischen Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht?
Jeder Rechtsanwalt darf verteidigen. Den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wer besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung im Strafrecht nachgewiesen hat; er muss sich zudem jedes Jahr fortbilden. Rechtsanwalt Dubravko Mandic führt diesen Titel.
So finden Sie uns in München
U-Bahn U3, U4, U5 und U6 bis Odeonsplatz, von dort 3 Minuten zu Fuß. Das Büro liegt zwischen Odeonsplatz und Bayerischer Staatsbibliothek.
Termine nach Vereinbarung. Im Notfall: +49 172 712 72 78
Route planenBeim Laden der Karte werden Daten an Google übertragen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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Rufen Sie an, bevor Sie mit Polizei oder Staatsanwaltschaft sprechen. Im Notfall erreichen Sie uns rund um die Uhr.
