Anwalt für Arbeitsrecht in München
Kündigung erhalten, abgemahnt oder Ärger ums Arbeitszeugnis? Kanzlei Mandic berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in München, außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht München. Unser Büro liegt in der Ludwigstraße 8 am Odeonsplatz.
Ludwigstraße 8, 80539 München · Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr · Notfall rund um die Uhr
Kündigung erhalten? Die Frist läuft
Nach Zugang einer Kündigung bleiben drei Wochen, um Kündigungsschutzklage zu erheben (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war.
Nach der Kündigung: die ersten Schritte
Zugang notieren, Frist berechnen
Halten Sie fest, wann die Kündigung bei Ihnen angekommen ist. Ab diesem Tag laufen die drei Wochen für die Klage.
Nichts unterschreiben
Keine Ausgleichsquittung, kein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag ohne Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.
Arbeitsuchend melden und anrufen
Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, bei kurzer Kündigungsfrist spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung. Dann sprechen wir über Ihre Möglichkeiten.
Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht entscheiden oft Tage: über die Kündigungsschutzklage, über die Verhandlungsposition für eine Abfindung, über die Frage, ob eine Abmahnung in der Personalakte bleibt. Wir prüfen Ihre Lage schnell, sagen Ihnen offen, wie die Chancen stehen, und setzen Ihre Ansprüche durch.
Wo es sinnvoll ist, lösen wir den Konflikt außergerichtlich, weil das Nerven und Kosten spart. Wenn es keinen Ausweg gibt, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht München und in der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht München.
Wobei wir Sie in München vertreten
Kündigung und Kündigungsschutzklage
Wir prüfen die Kündigung auf Fehler, erheben fristgerecht Klage und verhandeln vor dem Arbeitsgericht, auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
Mehr erfahren→: Kündigung und KündigungsschutzklageAbfindung verhandeln
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Gezahlt wird eine Abfindung trotzdem oft: als Preis dafür, dass der Arbeitgeber das Prozessrisiko loswird.
Mehr erfahren→: Abfindung verhandelnAbmahnung
Eine Abmahnung ist oft die Vorstufe zur Kündigung. Ob Gegendarstellung, Entfernung aus der Personalakte oder Abwarten richtig ist, klären wir, bevor Sie reagieren.
Mehr erfahren→: AbmahnungArbeitszeugnis
Sie haben Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis. Wir übersetzen die Zeugnissprache und setzen Korrekturen durch, notfalls gerichtlich.
Mehr erfahren→: ArbeitszeugnisAufhebungs- und Abwicklungsvertrag
Wir prüfen Angebote des Arbeitgebers auf Abfindung, Freistellung, Zeugnis und die Folgen für das Arbeitslosengeld.
Mehr erfahren→: Aufhebungs- und AbwicklungsvertragFür Arbeitgeber
Rechtssichere Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträge sowie die Vertretung gegen Kündigungsschutzklagen.
Mehr erfahren→: Für ArbeitgeberArbeitsgericht München: was Sie wissen sollten
Kündigungsschutzklagen gegen Arbeitgeber aus München werden in der Regel beim Arbeitsgericht München erhoben. Das Verfahren beginnt mit einem Gütetermin, in dem viele Fälle bereits mit einem Vergleich enden, häufig mit einer Abfindung. Über eine Berufung entscheidet das Landesarbeitsgericht München.
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten meist, wenn die Wartezeit des Vertrags abgelaufen ist; auf Wunsch klären wir die Deckung direkt mit Ihrem Versicherer.

So gehen wir vor
Erstkontakt
Sie rufen an oder schicken uns die Kündigung per E-Mail oder WhatsApp. Wir sagen Ihnen sofort, wann Ihre Frist endet.
Prüfung
Wir prüfen Kündigung, Arbeitsvertrag und die Umstände: Gilt das Kündigungsschutzgesetz, gibt es Formfehler, ist der Betriebsrat beteiligt worden?
Strategie
Wir besprechen das Ziel: Weiterbeschäftigung, eine angemessene Abfindung oder ein gutes Zeugnis und ein geordneter Abschied.
Durchsetzung
Wir verhandeln mit dem Arbeitgeber und erheben fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht München.
Was Mandanten zum Arbeitsrecht sagen
Bewertungen aus dem Google-Profil unseres Hauptsitzes in Freiburg, ungekürzt.
Ich kann die Kanzlei insbesondere im Bereich Arbeitsrecht uneingeschränkt empfehlen.
Von der ersten Beratung nach meiner Kündigung bis hin zur Kündigungsschutzklage und der anschließenden Vertretung vor dem Arbeitsgericht wurde ich durchgehend kompetent, zuverlässig und professionell begleitet. Die rechtlichen Möglichkeiten und nächsten Schritte wurden verständlich erklärt, sodass ich mich während des gesamten Verfahrens sehr gut aufgehoben gefühlt habe.
Besonders positiv hervorzuheben ist die schnelle und unkomplizierte Kommunikation. Rückfragen wurden zeitnah beantwortet und die Vertretung meiner Interessen im Rechtsstreit war durchweg überzeugend.
Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung und die erfolgreiche Vertretung. Klare Empfehlung für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten!
Sehr kompetente und zielorientierte Beratung. Herr Mandic hat unser arbeitsrechtliches Problem schnell gelöst. Wir sind mit dem Ergebnis äußerst zufrieden und können die Kanzlei nur weiterempfehlen!
Weitere Rechtsgebiete der Kanzlei in München
Strafverteidiger in München
Verteidigung bei Vorladung, Durchsuchung, Haftbefehl und Anklage, mit Fachanwalt für Strafrecht.
Mehr erfahren→: Strafverteidiger in MünchenArbeitsrecht bundesweit
Alle Themen im Überblick: Kündigungsschutz, Abmahnung, Arbeitszeugnis.
Mehr erfahren→: Arbeitsrecht bundesweitHäufige Fragen zum Arbeitsrecht in München
Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam. Melden Sie sich deshalb so früh wie möglich.
Welches Arbeitsgericht ist zuständig, wenn ich in München arbeite?
Neben dem Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers ist auch das Gericht des gewöhnlichen Arbeitsorts zuständig (§ 48 Abs. 1a Arbeitsgerichtsgesetz). Wer regelmäßig in München arbeitet, kann deshalb beim Arbeitsgericht München klagen, selbst wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in einer anderen Stadt hat.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In der Praxis wird eine Abfindung aber häufig im Kündigungsschutzverfahren vereinbart. Als Faustregel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr; wie viel tatsächlich möglich ist, hängt von Ihren Erfolgsaussichten ab.
Wer zahlt den Anwalt für Arbeitsrecht in München?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten meist nach Ablauf der Wartezeit.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nicht ohne Prüfung. Mit einem Aufhebungsvertrag verzichten Sie auf den Kündigungsschutz, und die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen. Wir prüfen das Angebot und verhandeln nach.
Vertreten Sie auch Arbeitgeber in München?
Ja. Wir beraten Arbeitgeber bei Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen und vertreten sie gegen Kündigungsschutzklagen.
Anfahrt: Kanzlei für Arbeitsrecht am Odeonsplatz
U-Bahn U3, U4, U5 und U6 bis Odeonsplatz, von dort 3 Minuten zu Fuß. Das Büro liegt zwischen Odeonsplatz und Bayerischer Staatsbibliothek.
Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr, Termine nach Vereinbarung. Im Notfall: +49 172 712 72 78
Route planenBeim Laden der Karte werden Daten an Google übertragen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Kündigung erhalten? Die drei Wochen laufen
Rufen Sie an oder schicken Sie uns die Kündigung. Wir sagen Ihnen sofort, bis wann Sie handeln müssen.
