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Kündigungsschutz und AbfindungArbeitnehmer & ArbeitgeberBüro am Odeonsplatz
MANDICArbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht in München

Kündigung erhalten, abgemahnt oder Ärger ums Arbeitszeugnis? Kanzlei Mandic berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in München, außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht München. Unser Büro liegt in der Ludwigstraße 8 am Odeonsplatz.

Ludwigstraße 8, 80539 München · Mo–Fr 08:00⁠–⁠18:00 Uhr · Notfall rund um die Uhr

Kündigung erhalten? Die Frist läuft

Nach Zugang einer Kündigung bleiben drei Wochen, um Kündigungsschutzklage zu erheben (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war.

Sofort richtig handeln

Nach der Kündigung: die ersten Schritte

01

Zugang notieren, Frist berechnen

Halten Sie fest, wann die Kündigung bei Ihnen angekommen ist. Ab diesem Tag laufen die drei Wochen für die Klage.

02

Nichts unterschreiben

Keine Ausgleichsquittung, kein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag ohne Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.

03

Arbeitsuchend melden und anrufen

Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, bei kurzer Kündigungsfrist spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung. Dann sprechen wir über Ihre Möglichkeiten.

Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht entscheiden oft Tage: über die Kündigungsschutzklage, über die Verhandlungsposition für eine Abfindung, über die Frage, ob eine Abmahnung in der Personalakte bleibt. Wir prüfen Ihre Lage schnell, sagen Ihnen offen, wie die Chancen stehen, und setzen Ihre Ansprüche durch.

Wo es sinnvoll ist, lösen wir den Konflikt außergerichtlich, weil das Nerven und Kosten spart. Wenn es keinen Ausweg gibt, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht München und in der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht München.

Wobei wir Sie in München vertreten

Kündigung und Kündigungsschutzklage

Wir prüfen die Kündigung auf Fehler, erheben fristgerecht Klage und verhandeln vor dem Arbeitsgericht, auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung.

Mehr erfahren→: Kündigung und Kündigungsschutzklage

Abfindung verhandeln

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Gezahlt wird eine Abfindung trotzdem oft: als Preis dafür, dass der Arbeitgeber das Prozessrisiko loswird.

Mehr erfahren→: Abfindung verhandeln

Abmahnung

Eine Abmahnung ist oft die Vorstufe zur Kündigung. Ob Gegendarstellung, Entfernung aus der Personalakte oder Abwarten richtig ist, klären wir, bevor Sie reagieren.

Mehr erfahren→: Abmahnung

Arbeitszeugnis

Sie haben Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis. Wir übersetzen die Zeugnissprache und setzen Korrekturen durch, notfalls gerichtlich.

Mehr erfahren→: Arbeitszeugnis

Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag

Wir prüfen Angebote des Arbeitgebers auf Abfindung, Freistellung, Zeugnis und die Folgen für das Arbeitslosengeld.

Mehr erfahren→: Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag

Für Arbeitgeber

Rechtssichere Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträge sowie die Vertretung gegen Kündigungsschutzklagen.

Mehr erfahren→: Für Arbeitgeber
Gericht und Kosten

Arbeitsgericht München: was Sie wissen sollten

Kündigungsschutzklagen gegen Arbeitgeber aus München werden in der Regel beim Arbeitsgericht München erhoben. Das Verfahren beginnt mit einem Gütetermin, in dem viele Fälle bereits mit einem Vergleich enden, häufig mit einer Abfindung. Über eine Berufung entscheidet das Landesarbeitsgericht München.

In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten meist, wenn die Wartezeit des Vertrags abgelaufen ist; auf Wunsch klären wir die Deckung direkt mit Ihrem Versicherer.

Symbolbild: Leeres Treppenhaus im Münchner Justizpalast
Symbolbild

So gehen wir vor

01

Erstkontakt

Sie rufen an oder schicken uns die Kündigung per E-Mail oder WhatsApp. Wir sagen Ihnen sofort, wann Ihre Frist endet.

02

Prüfung

Wir prüfen Kündigung, Arbeitsvertrag und die Umstände: Gilt das Kündigungsschutzgesetz, gibt es Formfehler, ist der Betriebsrat beteiligt worden?

03

Strategie

Wir besprechen das Ziel: Weiterbeschäftigung, eine angemessene Abfindung oder ein gutes Zeugnis und ein geordneter Abschied.

04

Durchsetzung

Wir verhandeln mit dem Arbeitgeber und erheben fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht München.

Was Mandanten zum Arbeitsrecht sagen

Bewertungen aus dem Google-Profil unseres Hauptsitzes in Freiburg, ungekürzt.

★★★★★

Ich kann die Kanzlei insbesondere im Bereich Arbeitsrecht uneingeschränkt empfehlen.

Von der ersten Beratung nach meiner Kündigung bis hin zur Kündigungsschutzklage und der anschließenden Vertretung vor dem Arbeitsgericht wurde ich durchgehend kompetent, zuverlässig und professionell begleitet. Die rechtlichen Möglichkeiten und nächsten Schritte wurden verständlich erklärt, sodass ich mich während des gesamten Verfahrens sehr gut aufgehoben gefühlt habe.

Besonders positiv hervorzuheben ist die schnelle und unkomplizierte Kommunikation. Rückfragen wurden zeitnah beantwortet und die Vertretung meiner Interessen im Rechtsstreit war durchweg überzeugend.

Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung und die erfolgreiche Vertretung. Klare Empfehlung für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten!

Google-Bewertung vom 17.8.2026
★★★★★

Sehr kompetente und zielorientierte Beratung. Herr Mandic hat unser arbeitsrechtliches Problem schnell gelöst. Wir sind mit dem Ergebnis äußerst zufrieden und können die Kanzlei nur weiterempfehlen!

Google-Bewertung vom 28.3.2026
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Alle Themen im Überblick: Kündigungsschutz, Abmahnung, Arbeitszeugnis.

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Anfahrt: Kanzlei für Arbeitsrecht am Odeonsplatz

U-Bahn U3, U4, U5 und U6 bis Odeonsplatz, von dort 3 Minuten zu Fuß. Das Büro liegt zwischen Odeonsplatz und Bayerischer Staatsbibliothek.

Mo–Fr 08:00⁠–⁠18:00 Uhr, Termine nach Vereinbarung. Im Notfall: +49 172 712 72 78

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Kündigung erhalten? Die drei Wochen laufen

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