Anwalt bei Kündigung in München
Gekündigt oder zum Aufhebungsvertrag gedrängt? Als Anwalt bei Kündigung in München prüfen wir Ihre Kündigung, erheben fristgerecht Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht München und verhandeln über Ihren Arbeitsplatz oder eine Abfindung. Unser Büro liegt in der Ludwigstraße 8 am Odeonsplatz.
Ludwigstraße 8, 80539 München · Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr · Notfall rund um die Uhr
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung
Die Klagefrist nach § 4 Kündigungsschutzgesetz, gerechnet ab Zugang der Kündigung. Die Frist gilt auch in der Probezeit, im Kleinbetrieb und bei einer fristlosen Kündigung. Wer sie versäumt, kann sich in aller Regel nicht mehr wehren, auch wenn die Kündigung fehlerhaft war.
Gekündigt: drei Dinge, die jetzt zählen
Zugang festhalten
Halten Sie fest, an welchem Tag die Kündigung zugegangen ist, und bewahren Sie Brief und Umschlag auf. Eine Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein; per E-Mail, WhatsApp oder nur mündlich ist sie unwirksam.
Nichts unterschreiben
Keinen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag, keine Ausgleichsquittung und keinen Verzicht auf die Klage ohne Prüfung. Mit einer Unterschrift geben Sie unter Umständen Ihren gesamten Kündigungsschutz auf.
Arbeitsuchend melden
Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend: drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen. Sonst droht eine Sperrzeit. Schicken Sie uns außerdem Kündigung und Arbeitsvertrag.
Ihr Anwalt bei Kündigung in München: Hält die Kündigung?
Eine Kündigung ist nicht schon deshalb wirksam, weil sie ausgesprochen wurde. Ob sie hält, hängt von Form und Frist ab, vom Kündigungsgrund, von der Anhörung des Betriebsrats und von einem möglichen Sonderkündigungsschutz. Als Anwalt für Kündigungsschutz in München prüfen wir diese Punkte und sagen Ihnen offen, wie wir Ihre Aussichten einschätzen und ob sich eine Klage lohnt.
Den allgemeinen Schutz des Kündigungsschutzgesetzes haben Sie, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und Ihr Arbeitgeber im Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt; Teilzeitkräfte zählen dabei anteilig, Auszubildende nicht. Dann braucht die Kündigung einen Grund in Ihrer Person, in Ihrem Verhalten oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen, und diesen Grund muss der Arbeitgeber beweisen.
Unabhängig davon schützt das Gesetz bestimmte Beschäftigte besonders. Während der Schwangerschaft, bis vier Monate nach der Entbindung und in der Elternzeit ist eine Kündigung grundsätzlich verboten. Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen darf nach sechs Monaten Beschäftigung nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamts gekündigt werden. Mitgliedern des Betriebsrats kann während der Amtszeit und ein Jahr danach grundsätzlich nur aus wichtigem Grund gekündigt werden; während der Amtszeit muss zudem der Betriebsrat zustimmen.
Arbeitgeber, die eine Kündigung planen, beraten wir ebenfalls: zu Kündigungsgrund, Sozialauswahl, Anhörung des Betriebsrats und den richtigen Fristen.
Welche Kündigung? Darauf prüfen wir
Betriebsbedingte Kündigung
Der Arbeitgeber muss belegen, dass Ihr Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt und keine andere freie Stelle im Unternehmen in Frage kommt. Unter vergleichbaren Beschäftigten muss er nach Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung auswählen.
Mehr erfahren→: Betriebsbedingte KündigungVerhaltensbedingte Kündigung
Wegen eines Pflichtverstoßes ist eine Kündigung meist nur nach einer einschlägigen Abmahnung zulässig. Wir prüfen den Vorwurf, die Abmahnung und ob die Kündigung verhältnismäßig ist.
Mehr erfahren→: Verhaltensbedingte KündigungKündigung wegen Krankheit
Sie setzt eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Belastungen und eine Abwägung der Interessen voraus. Wurde trotz längerer Erkrankung kein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten, schwächt das die Position des Arbeitgebers.
Mehr erfahren→: Kündigung wegen KrankheitFristlose Kündigung
Sie braucht einen wichtigen Grund und muss binnen zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Arbeitgeber von den maßgeblichen Tatsachen erfahren hat (§ 626 BGB). Auch dagegen müssen Sie innerhalb von drei Wochen klagen.
Mehr erfahren→: Fristlose KündigungÄnderungskündigung
Der Arbeitgeber kündigt und bietet zugleich neue Bedingungen an, etwa weniger Gehalt oder einen anderen Arbeitsort. Sie können unter Vorbehalt annehmen und die Änderung gerichtlich prüfen lassen; den Vorbehalt müssen Sie innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens nach drei Wochen erklären.
Mehr erfahren→: ÄnderungskündigungProbezeit und Kleinbetrieb
Ohne Kündigungsschutzgesetz braucht der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund. Unwirksam kann die Kündigung trotzdem sein, etwa ohne Schriftform, bei Sonderkündigungsschutz oder wenn sie diskriminiert oder treuwidrig ist. Die Klagefrist läuft auch hier.
Mehr erfahren→: Probezeit und KleinbetriebKündigungsschutzklage in München: Gericht, Verfahren, Kosten
Zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitgeber seinen Sitz hat oder Sie gewöhnlich arbeiten; für Arbeitsverhältnisse in München ist das in der Regel das Arbeitsgericht München. Das Verfahren beginnt mit dem Gütetermin, in dem die oder der Vorsitzende allein mit beiden Seiten über eine Einigung spricht. Kommt keine zustande, folgt der Kammertermin mit zwei ehrenamtlichen Richtern, je einem aus dem Kreis der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.
Viele Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich, häufig über eine Abfindung, ein gutes Zeugnis und das Ende des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf der Kündigungsfrist. Ein Vergleich ist in jeder Phase möglich, auch außerhalb des Gerichts. Über eine Berufung gegen das Urteil entscheidet das Landesarbeitsgericht München.
Bei den Kosten gilt eine Besonderheit (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz): In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert, bei einer Kündigungsschutzklage höchstens dem Bruttoentgelt für drei Monate. Gerichtskosten entfallen, wenn das Verfahren mit einem Vergleich endet. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten in der Regel nach Ablauf der Wartezeit; wer sich das Verfahren nicht leisten kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen.

Von der Kündigung bis zum Vergleich oder Urteil
Prüfung
Sie schicken uns Kündigung, Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen per E-Mail oder WhatsApp. Wir prüfen Form, Frist, Grund und Sonderkündigungsschutz und sagen Ihnen, bis wann geklagt werden muss.
Klage
Wir reichen die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht München ein und stimmen mit Ihnen ab, ob wir parallel mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Gütetermin
Nach dem Gesetz soll er innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden, in der Praxis kann es länger dauern. Hier wird erstmals über eine Einigung gesprochen, häufig über eine Abfindung.
Kammertermin oder Vergleich
Ohne Einigung tauschen beide Seiten Schriftsätze aus, dann entscheidet die Kammer, meist einige Monate später. Bis zum Urteil bleibt ein Vergleich möglich.
Erfahrungen von Mandanten nach einer Kündigung
Bewertungen aus dem Google-Profil unseres Hauptsitzes in Freiburg, ungekürzt.
Ich kann die Kanzlei insbesondere im Bereich Arbeitsrecht uneingeschränkt empfehlen.
Von der ersten Beratung nach meiner Kündigung bis hin zur Kündigungsschutzklage und der anschließenden Vertretung vor dem Arbeitsgericht wurde ich durchgehend kompetent, zuverlässig und professionell begleitet. Die rechtlichen Möglichkeiten und nächsten Schritte wurden verständlich erklärt, sodass ich mich während des gesamten Verfahrens sehr gut aufgehoben gefühlt habe.
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Mehr erfahren→: Strafverteidiger in MünchenHäufige Fragen zur Kündigung und Kündigungsschutzklage
Wo und wie reiche ich in München eine Kündigungsschutzklage ein?
Zuständig ist das Arbeitsgericht München, wenn Ihr Arbeitgeber dort seinen Sitz hat oder Sie gewöhnlich in seinem Bezirk arbeiten (§ 48 Abs. 1a Arbeitsgerichtsgesetz). Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung schriftlich eingehen; ohne Anwalt nimmt sie auch die Rechtsantragstelle des Gerichts auf. Wir übernehmen die Klage und überwachen die Frist.
Wie stehen die Chancen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht München?
Eine seriöse allgemeine Quote gibt es nicht, es kommt auf den Einzelfall an. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund darlegen und beweisen. Hinzu kommen formale Punkte wie Schriftform, Anhörung des Betriebsrats und Sonderkündigungsschutz, an denen eine Kündigung ebenfalls scheitern kann.
Wie viel Abfindung kann ich in München erwarten?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, nur Sonderfälle wie das Abfindungsangebot nach § 1a Kündigungsschutzgesetz oder einen Sozialplan. Meist wird die Abfindung im Vergleich ausgehandelt. Als Faustformel dient ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, das ist aber nur eine Verhandlungsbasis: Wie viel erreichbar ist, hängt vor allem davon ab, wie groß das Risiko des Arbeitgebers ist, den Prozess zu verlieren.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht München?
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage höchstens drei Bruttomonatsgehälter beträgt. Mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten in der Regel; die Deckungsanfrage stellen wir auf Wunsch für Sie.
Ist das Arbeitsgericht München arbeitnehmerfreundlich?
Das Gericht ist zur Neutralität verpflichtet. Das Verfahren gleicht aber das Kräfteverhältnis aus: Der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe beweisen, wer verliert, muss in der ersten Instanz die gegnerischen Anwaltskosten nicht erstatten, und neben der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter entscheiden je eine ehrenamtliche Richterin oder ein ehrenamtlicher Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber.
Kann mir in der Schwangerschaft gekündigt werden?
Grundsätzlich nicht. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung unzulässig, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste oder Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung informieren. Nur in besonderen Fällen kann die zuständige Behörde eine Kündigung ausnahmsweise erlauben. Reichen Sie trotzdem vorsorglich innerhalb von drei Wochen Klage ein.
Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage nicht?
Gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, etwa in den ersten sechs Monaten oder im Kleinbetrieb, und hat die Kündigung auch sonst keine Fehler, sind die Aussichten gering. Eine Prüfung lohnt trotzdem: Formfehler, eine fehlende Anhörung des Betriebsrats oder besonderer Kündigungsschutz machen eine Kündigung in jedem Betrieb angreifbar. Ob sich die Klage wirtschaftlich lohnt, hängt zudem von Ihrem Ziel ab: Rückkehr an den Arbeitsplatz oder Abfindung.
Kann ich vor dem Arbeitsgericht München ohne Anwalt klagen?
Ja. In der ersten Instanz gibt es vor dem Arbeitsgericht keinen Anwaltszwang, die Klage kann auch bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts aufgenommen werden. Ein Anwalt prüft die Kündigung aber auf alle Unwirksamkeitsgründe, kennt die Spielräume bei der Abfindung und übernimmt die Verhandlung mit dem Arbeitgeber.
Zur Kündigungsberatung in die Ludwigstraße 8
U-Bahn U3, U4, U5 und U6 bis Odeonsplatz, von dort 3 Minuten zu Fuß. Das Büro liegt zwischen Odeonsplatz und Bayerischer Staatsbibliothek.
Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr, Termine nach Vereinbarung. Im Notfall: +49 172 712 72 78
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