Anwalt für Ausländerrecht in Freiburg
Ihr Aufenthaltstitel läuft ab, die Einbürgerung zieht sich oder die Ausländerbehörde hat abgelehnt? Dann brauchen Sie einen Anwalt für Ausländerrecht in Freiburg, der die Fristen im Blick hat. Kanzlei Mandic vertritt Sie gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Freiburg und vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, von unserem Hauptsitz in der Grünwälderstraße 1-7 aus.
Grünwälderstraße 1-7, 79098 Freiburg im Breisgau · Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr · Notfall rund um die Uhr
Aufenthaltstitel läuft ab? Vorher verlängern
Beantragen Sie die Verlängerung, bevor Ihr Titel abläuft. Dann gilt er bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend, und Sie erhalten eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4 und 5 Aufenthaltsgesetz). Wer den Antrag erst nach Ablauf stellt, hat diesen Schutz in der Regel nicht mehr.
Titel läuft ab oder Antrag abgelehnt: die ersten Schritte
Antrag vor Ablauf stellen
Bekommen Sie keinen Termin mehr, stellen Sie den Verlängerungsantrag schriftlich und bewahren Sie den Nachweis auf, dass er vor dem Ablaufdatum bei der Behörde eingegangen ist.
Bescheid nicht liegen lassen
Gegen eine Ablehnung bleibt in der Regel ein Monat ab Zustellung. Ob Widerspruch oder Klage der richtige Weg ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
Nichts zurücknehmen, uns anrufen
Nehmen Sie keinen Antrag zurück und unterschreiben Sie keine Erklärung zur freiwilligen Ausreise, bevor wir den Bescheid gesehen haben. Ein Foto per WhatsApp genügt für den ersten Blick.
Anwalt für Ausländerrecht und Einbürgerung in Freiburg
Im Ausländerrecht hängt viel an Formalien: ob ein Antrag vor Ablauf gestellt wurde, welcher Aufenthaltszweck im Titel steht, ob die Frist für Widerspruch oder Klage noch läuft. Wir prüfen Ihre Unterlagen, klären, welcher Aufenthaltstitel für Sie erreichbar ist, und vertreten Sie gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Freiburg.
Lehnt die Behörde ab oder entscheidet sie nicht, gehen wir mit Widerspruch, Klage oder Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Freiburg dagegen vor. Das Ziel bleibt dabei dasselbe: ein gesicherter Aufenthalt für Sie und Ihre Familie, später die Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung.
Ausländerrecht ist bei uns ein Tätigkeitsbereich neben der Strafverteidigung, und gerade diese Verbindung hilft vielen Mandanten. Wer ohne deutschen Pass ein Strafverfahren hat, riskiert mehr als eine Strafe. Rechtsanwalt Dubravko Mandic ist Fachanwalt für Strafrecht; wir behalten deshalb beide Seiten im Blick.
Wobei wir Sie in Freiburg unterstützen
Aufenthaltserlaubnis und Verlängerung
Erteilung, Verlängerung und Wechsel des Aufenthaltszwecks, etwa nach Trennung, Jobwechsel oder Studienabschluss. Haben Sie rechtzeitig verlängert, sorgen wir für die Fiktionsbescheinigung und drängen auf eine Entscheidung.
Mehr erfahren→: Aufenthaltserlaubnis und VerlängerungNiederlassungserlaubnis
Das unbefristete Aufenthaltsrecht gibt es in der Regel nach fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis, wenn unter anderem Lebensunterhalt, Rentenbeiträge, Deutschkenntnisse und Wohnraum nachgewiesen sind (§ 9 Aufenthaltsgesetz). Für manche Gruppen gelten kürzere Fristen.
Mehr erfahren→: NiederlassungserlaubnisEinbürgerung
Seit Juni 2024 ist die Einbürgerung in der Regel nach fünf Jahren möglich, und Deutschland verlangt nicht mehr, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Wir prüfen die Voraussetzungen und gehen gegen Verzögerung oder Ablehnung vor.
Mehr erfahren→: EinbürgerungFamiliennachzug
Ehegatten- und Kindernachzug: Wir klären Voraussetzungen wie Wohnraum, Lebensunterhalt und Sprachnachweis und begleiten das Visumverfahren, an dem in der Regel auch die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort beteiligt ist.
Mehr erfahren→: FamiliennachzugDuldung und drohende Abschiebung
Eine Duldung setzt die Abschiebung nur aus, sie ist kein Aufenthaltsrecht. Wir prüfen Wege zu einem Aufenthaltstitel, auch nach einem abgelehnten Asylantrag, und beantragen Eilrechtsschutz, wenn die Abschiebung droht.
Mehr erfahren→: Duldung und drohende AbschiebungStrafverfahren und Aufenthalt
Ein Strafbefehl oder eine Verurteilung kann Verlängerung, Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung gefährden. Wir verteidigen im Strafverfahren und denken die Folgen für Ihren Aufenthalt von Anfang an mit.
Mehr erfahren→: Strafverfahren und AufenthaltVon der Ausländerbehörde zum Verwaltungsgericht Freiburg
Wer in Freiburg wohnt, stellt Anträge auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde der Stadt Freiburg. Entscheidet sie ohne zureichenden Grund nicht, ist nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage möglich (§ 75 Verwaltungsgerichtsordnung). Lehnt sie ab, ist zunächst Widerspruch einzulegen oder direkt Klage zum Verwaltungsgericht Freiburg zu erheben; welcher Weg gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Die Frist beträgt jeweils einen Monat.
Gegen die Ablehnung einer Verlängerung haben Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung (§ 84 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz). Damit Sie bis zur Entscheidung nicht abgeschoben werden können, ist deshalb oft ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Freiburg nötig (§ 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung). Gegen dessen Beschluss ist die Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim möglich; sie muss innerhalb von zwei Wochen eingelegt und innerhalb eines Monats begründet werden, und vor dem Verwaltungsgerichtshof besteht Anwaltszwang.
So arbeiten wir im Ausländerrecht
Unterlagen sichten
Pass, Aufenthaltstitel, Zusatzblatt, Fiktionsbescheinigung und das letzte Schreiben der Behörde. Ein Foto per E-Mail oder WhatsApp reicht zunächst.
Fristen sichern
Wir prüfen sofort, welche Frist läuft, und stellen fristwahrend Anträge oder legen Widerspruch ein, bevor wir in die Tiefe gehen.
Akte und Begründung
Wir sehen die Ausländerakte ein, klären, woran es hakt, und begründen Antrag oder Rechtsbehelf mit den nötigen Nachweisen.
Durchsetzen
Wir verhandeln mit der Ausländerbehörde der Stadt Freiburg und führen, wenn nötig, Klage und Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg.
Was Mandanten über uns schreiben
Bewertungen aus unserem Google-Profil in Freiburg, ungekürzt.
Ich möchte mich von ganzem Herzen bei meinen beiden Anwälten, Herrn Dr Weckmüller und Herrn Dubravko Mandic, bedanken. Beide haben mich in einer sehr schwierigen und belastenden Situation mit großem Engagement, Menschlichkeit und jurischer Stärke begleitet.
Herr Dubravko Mandic hat sich mit außergewöhnlicher Sorgfalt um meinen Fall vor dem Verwaltungsgericht gekümmert. Er hat jedes Schreiben präzise vorbereitet, sich viel Zeit genommen, mir alles verständlich erklärt und immer mit Ruhe und Ehrlichkeit reagiert. Durch seine hervorragende Arbeit wurde schließlich sogar vom Verwaltungsgericht positiv für mich entschieden – etwas, was ohne ihn nicht möglich gewesen wäre.
Herr Dr Weckmüller war während der gesamten Zeit immer erreichbar, hat sich um alle laufenden Angelegenheiten gekümmert und dafür gesorgt, dass keine Fristen oder wichtigen Schritte übersehen werden. Sein Einsatz, seine Geduld und seine ständige Bereitschaft, sich für mich einzusetzen, haben mir sehr geholfen und mir in einer schweren Zeit viel Sicherheit gegeben. Herr Dr Weckmüller hat mit vollem Einsatz gegen meine drohende Auslieferung gekämpft und dabei hervorragende Arbeit geleistet. Obwohl ich ihn nur vier Stunden vor meiner Gerichtsverhandlung telefonisch kontaktiert habe und er zuvor nichts über meine Situation wusste, hat er sich in kürzester Zeit intensiv eingearbeitet, sich umfassend vorbereitet und einen über zehn Seiten langen Bericht zu meinem Fall verfasst. Sein Engagement, seine Entschlossenheit und seine Menschlichkeit in dieser stressigen Situation haben mir enorme Sicherheit und Vertrauen gegeben.
Was ich an beiden besonders schätze, ist nicht nur ihre fachliche Kompetenz, sondern auch ihre Menschlichkeit. Man fühlt sich bei ihnen ernst genommen, verstanden und wirklich gut vertreten.
Ich bin beiden Anwälten zutiefst dankbar für ihre Unterstützung und kann sie jedem nur wärmstens empfehlen, der nach Anwälten sucht, die wirklich für ihre Mandanten kämpfen, Verantwortung übernehmen und Herz zeigen.👍👍👍 Absolut zu empfehlen!
Ich hatte keinen Aufenthaltstitel, obwohl ich mit einer Deutschen verheiratet bin und seit über 25 Jahren in Deutschland vollzeit arbeite. Ich lebe meinen Lebensstandard und erfülle meine Pflichten wie jeder andere Mensch. Dank Herrn Mandic ist es mir endlich gelungen, eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen.
Weitere Leistungen in Freiburg
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Kündigung, Abfindung, Abmahnung und Arbeitszeugnis, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Mehr erfahren→: Arbeitsrecht in FreiburgHäufige Fragen zum Ausländerrecht in Freiburg
Was gilt, wenn meine Aufenthaltserlaubnis abläuft, bevor die Ausländerbehörde Freiburg entschieden hat?
Haben Sie die Verlängerung vor Ablauf beantragt, gilt Ihr bisheriger Titel bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz); darüber erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung. Arbeiten dürfen Sie in dieser Zeit im bisher erlaubten Umfang weiter. Haben Sie den Antrag erst nach Ablauf gestellt, kann die Behörde die Fortgeltung nur noch anordnen, um eine unbillige Härte zu vermeiden.
Kann ein Anwalt bei der Einbürgerung in Freiburg helfen?
Ja, vor allem wenn es hakt. Wir prüfen vorab, ob Aufenthaltsdauer, Aufenthaltstitel, Lebensunterhalt, Sprachnachweis, Einbürgerungstest und Straffreiheit passen, damit der Antrag nicht an Lücken scheitert. Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten, kommt eine Untätigkeitsklage in Betracht; gegen eine Ablehnung gehen wir mit Widerspruch oder Klage vor. Mehr dazu unter Einbürgerung.
Wann wird eine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert?
Wenn der Zweck des Titels weggefallen ist, etwa weil die Ehe gescheitert, das Studium beendet oder die Arbeitsstelle weggefallen ist, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist oder wenn Straftaten entgegenstehen. Oft gibt es trotzdem einen Weg: zum Beispiel ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens drei Jahre in Deutschland bestanden hat (§ 31 Aufenthaltsgesetz), oder einen Wechsel in einen anderen Aufenthaltszweck.
Ist eine Abschiebung trotz Duldung möglich?
Ja. Eine Duldung ist kein Aufenthaltsrecht, sondern nur die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (§ 60a Aufenthaltsgesetz). Fällt der Grund dafür weg, kann die Ausländerbehörde die Duldung widerrufen und die Abschiebung durchsetzen. Prüfen Sie deshalb früh, ob eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung (§§ 60c, 60d Aufenthaltsgesetz) oder eine Aufenthaltserlaubnis wegen guter Integration (§§ 25a, 25b Aufenthaltsgesetz) für Sie in Betracht kommt.
Welche Folgen hat ein Strafverfahren für meinen Aufenthalt?
Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte unterrichten die Ausländerbehörde über Einleitung und Ausgang des Verfahrens (§ 87 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz). Eine Verurteilung, auch durch Strafbefehl, kann der Verlängerung des Titels und der Niederlassungserlaubnis entgegenstehen und bei schweren Taten zur Ausweisung führen. Bei der Einbürgerung bleiben Geldstrafen bis 90 Tagessätze in der Regel außer Betracht, mehrere Verurteilungen werden aber zusammengezählt; solange ermittelt wird, wird die Entscheidung ausgesetzt (§ 12a Staatsangehörigkeitsgesetz). Lassen Sie deshalb keinen Strafbefehl rechtskräftig werden, ohne die Folgen für Ihren Aufenthalt prüfen zu lassen.
Was kostet ein Anwalt für Ausländerrecht in Freiburg?
Das hängt vom Auftrag ab: Ein Verlängerungsantrag macht weniger Arbeit als Klage und Eilverfahren. Abgerechnet wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung, die wir vorher schriftlich mit Ihnen festhalten. Für ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kann bei geringem Einkommen Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Anfahrt: Ausländerrecht in der Grünwälderstraße
Haltestelle Bertoldsbrunnen (alle Straßenbahnlinien), 2 Minuten zu Fuß, mitten in der Altstadt.
Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr. Im Notfall: +49 172 712 72 78
Route planenBeim Laden der Karte werden Daten an Google übertragen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Post von der Ausländerbehörde?
Schicken Sie uns den Bescheid oder rufen Sie in Freiburg an, bevor Fristen ablaufen. Wir prüfen, was zu tun ist, und handeln, wenn es eilt.
