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Kündigung und AbfindungArbeitnehmer & ArbeitgeberBüro in Leipzig-Eutritzsch
MANDICArbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht in Leipzig

Gekündigt, abgemahnt oder sollen Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Leipzig: Kanzlei Mandic berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber, außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht Leipzig. Unser Büro finden Sie in der Wittenberger Str. 15 in Eutritzsch.

Wittenberger Str. 15, 04129 Leipzig · Termine nach Vereinbarung · Notfall rund um die Uhr

Kündigung erhalten? Drei Wochen für die Klage

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als von Anfang an wirksam (§ 7 Kündigungsschutzgesetz).

Sofort richtig handeln

Gekündigt: Was Sie jetzt tun sollten

01

Zugang festhalten

Notieren Sie, wann die Kündigung bei Ihnen angekommen ist, und heben Sie Schreiben und Umschlag auf. Ab diesem Tag zählen die drei Wochen.

02

Nichts vorschnell unterschreiben

Weder Aufhebungsvertrag noch Ausgleichsquittung oder Klageverzicht, bevor wir die Unterlagen geprüft haben. Mit einer Unterschrift geben Sie unter Umständen Ihren Kündigungsschutz auf.

03

Arbeitsuchend melden

Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend: spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung. Sonst droht eine Sperrzeit.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Leipzig

Im Arbeitsrecht laufen kurze Fristen: drei Wochen für die Kündigungsschutzklage, zwei Wochen, in denen eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden muss, und oft nur wenige Monate für vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen. Wir prüfen Ihre Unterlagen zügig, sagen Ihnen offen, wie Ihre Aussichten sind, und setzen Ihre Interessen durch, wenn möglich ohne Prozess.

Arbeitnehmer unterstützen wir bei Kündigung, Abfindung, Abmahnung und Arbeitszeugnis. Arbeitgeber beraten wir, bevor sie kündigen oder abmahnen, und vertreten sie gegen Kündigungsschutzklagen. Lässt sich keine Einigung erzielen, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht Leipzig und in der Berufung vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht in Chemnitz.

Liegt einer Kündigung ein strafrechtlicher Vorwurf zugrunde, etwa ein Diebstahls- oder Betrugsverdacht am Arbeitsplatz, hängen beide Verfahren eng zusammen. Vor einer Verdachtskündigung muss der Arbeitgeber Sie anhören, und was Sie dort sagen, kann später auch im Strafverfahren eine Rolle spielen. Weil unsere Kanzlei auch Strafverteidigung anbietet, stimmen wir beides aufeinander ab.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht in Leipzig

Kündigungsschutzklage

Ob ordentlich, fristlos oder betriebsbedingt: Wir prüfen Kündigungsgrund, Form, Sozialauswahl und Anhörung des Betriebsrats und reichen die Klage rechtzeitig beim Arbeitsgericht Leipzig ein.

Mehr erfahren→: Kündigungsschutzklage

Fristlose Kündigung und Verdachtskündigung

Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Arbeitgeber vom Kündigungsgrund erfahren hat (§ 626 BGB). Steht zugleich ein Strafvorwurf im Raum, vertreten wir Sie in beiden Verfahren.

Mehr erfahren→: Fristlose Kündigung und Verdachtskündigung

Abfindung

Wie hoch eine Abfindung ausfällt, hängt vor allem davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist. Auf dieser Grundlage verhandeln wir, vor dem Gütetermin oder in ihm.

Mehr erfahren→: Abfindung

Abmahnung

Ist die Abmahnung berechtigt, konkret genug und verhältnismäßig? Wir prüfen, ob Sie eine Gegendarstellung zur Personalakte geben oder die Entfernung der Abmahnung verlangen sollten.

Mehr erfahren→: Abmahnung

Arbeitszeugnis

Ein Zeugnis muss klar formuliert sein und darf keine versteckten Aussagen enthalten (§ 109 Gewerbeordnung). Wir prüfen Note und Formulierungen und fordern bei Bedarf eine Berichtigung.

Mehr erfahren→: Arbeitszeugnis

Für Arbeitgeber

Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträge bereiten wir mit Ihnen rechtssicher vor. Erhebt ein Mitarbeiter Kündigungsschutzklage, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht.

Mehr erfahren→: Für Arbeitgeber
Gericht und Kosten

Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht Leipzig

Zuständig ist das Arbeitsgericht Leipzig, wenn Ihr Arbeitgeber in dessen Bezirk seinen Sitz hat oder Sie dort gewöhnlich arbeiten. Bei Kündigungsschutzklagen setzt das Gericht zügig einen Gütetermin an, in dem der Vorsitzende mit beiden Seiten nach einer Einigung sucht. Viele Verfahren enden schon hier mit einem Vergleich. Andernfalls entscheidet die Kammer mit zwei ehrenamtlichen Richtern, über eine Berufung das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz.

Auch wer gewinnt, bekommt in der ersten Instanz seine Anwaltskosten nicht erstattet (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Einen Gerichtskostenvorschuss gibt es nicht, und endet das Verfahren mit einem Vergleich, entfallen die Gerichtsgebühren. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten meist, wenn die Wartezeit abgelaufen ist. Fehlt das Geld für das Verfahren, hilft unter Umständen die Prozesskostenhilfe.

Symbolbild: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bei Nacht mit Schriftzug über dem Säulenportal
Symbolbild

So arbeiten wir mit Ihnen

01

Unterlagen senden

Schicken Sie uns Kündigung und Arbeitsvertrag per E-Mail oder WhatsApp oder rufen Sie an. Wir nennen Ihnen umgehend den letzten Tag Ihrer Klagefrist.

02

Rechtslage prüfen

Gilt das Kündigungsschutzgesetz? Besteht Sonderkündigungsschutz, etwa in Schwangerschaft, Elternzeit oder bei Schwerbehinderung? Sind Form und Fristen gewahrt?

03

Ziel festlegen

Wollen Sie Ihren Arbeitsplatz behalten oder lieber mit Abfindung und gutem Zeugnis gehen? Danach richten wir Verhandlung und Klage aus.

04

Verhandeln und klagen

Wir reichen die Klage fristgerecht beim Arbeitsgericht Leipzig ein und vertreten Sie im Gütetermin und, falls nötig, im Kammertermin.

Erfahrungen von Mandanten im Arbeitsrecht

Bewertungen aus dem Google-Profil unseres Hauptsitzes in Freiburg, ungekürzt.

★★★★★

Ich kann die Kanzlei insbesondere im Bereich Arbeitsrecht uneingeschränkt empfehlen.

Von der ersten Beratung nach meiner Kündigung bis hin zur Kündigungsschutzklage und der anschließenden Vertretung vor dem Arbeitsgericht wurde ich durchgehend kompetent, zuverlässig und professionell begleitet. Die rechtlichen Möglichkeiten und nächsten Schritte wurden verständlich erklärt, sodass ich mich während des gesamten Verfahrens sehr gut aufgehoben gefühlt habe.

Besonders positiv hervorzuheben ist die schnelle und unkomplizierte Kommunikation. Rückfragen wurden zeitnah beantwortet und die Vertretung meiner Interessen im Rechtsstreit war durchweg überzeugend.

Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung und die erfolgreiche Vertretung. Klare Empfehlung für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten!

Google-Bewertung vom 17.8.2026
★★★★★

Sehr kompetente und zielorientierte Beratung. Herr Mandic hat unser arbeitsrechtliches Problem schnell gelöst. Wir sind mit dem Ergebnis äußerst zufrieden und können die Kanzlei nur weiterempfehlen!

Google-Bewertung vom 28.3.2026
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Unsere weiteren Standorte: Freiburg · München

Anfahrt: Kanzlei für Arbeitsrecht in Eutritzsch

Straßenbahn Richtung Eutritzsch, Haltestelle Wittenberger Straße. Termine nach Vereinbarung.

Im Notfall: +49 172 712 72 78

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Gekündigt? Lassen Sie die drei Wochen nicht verstreichen

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