Pressemitteilung
Autofahrerin unter Totschlagsverdacht
Verteidigung wirft Gericht zweierlei Maß und blockierte Aufklärung vor


Vor dem Landgericht Stuttgart wird derzeit über die Berufung einer Autofahrerin verhandelt. Bei einem Verkehrsunfall während der Polizeieskorte für Viktor Orbán war ein Motorradpolizist ums Leben gekommen, ein weiterer wurde schwer verletzt. Das Amtsgericht verurteilte die Autofahrerin wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Beide Seiten legten Berufung ein. Die Angeklagte kämpft um ihren Freispruch.
Doch der Vorsitzende Richter Dr. Johannes Steinbach hat bereits zum Prozessauftakt eine drastische Verschärfung ins Spiel gebracht: Totschlag. Der Vorwurf wäre dann, dass die Angeklagte den Tod eines Menschen bewusst in Kauf genommen habe. Sogar die Staatsanwaltschaft blieb an diesem Verhandlungstag bei fahrlässiger Tötung. Nun steht eine Verweisung an das Schwurgericht im Raum. Entschieden ist darüber bislang nicht.
Kurz darauf war in der Presse sogar von Mord die Rede.
Für die Verteidigung fehlt diesem Sprung zum Totschlagsvorwurf die tragfähige Grundlage. Die Angeklagte ist bei Grün in die Kreuzung gefahren und habe keine Sperrung erkannt. Ob sie etwas hätte sehen müssen, ist eine völlig andere Frage als die, ob sie einen Menschen sehenden Auges einer tödlichen Gefahr aussetzte und sich mit dessen Tod abfand. Aus einem möglichen Fahrfehler wird nicht dadurch Totschlag, dass die Folgen entsetzlich sind. Wo ist der Beleg dafür, dass diese Frau den Tod eines Menschen in Kauf nahm? Die gestern gehörten Zeugen O und E erklärten jedenfalls, dass die Kreuzung unzureichend gesperrt war und der Zeuge E erklärte, ihm „hätte das auch passieren können“. Die Zeugin O erklärte, der absperrende Beamte S „stand da mutterseelenallein“ und bei früheren Absperrungen seien immer mehrere Beamte beteiligt gewesen.
Der Richter könnte befangener nicht sein: er äußert einen Totschlagsverdacht, während Fragen abgeblockt werden, die die Angeklagte entlasten könnten. Die Verteidigung befürchtet, dass sich der Blick auf die Schuld der Autofahrerin verengt, bevor mögliche Fehler bei der Polizeisperre überhaupt vollständig untersucht sind. Nach der Zurückweisung eines ersten Befangenheitsgesuchs hat die Angeklagte deshalb erneut den Vorsitzenden und nun auch die beiden Schöffinnen abgelehnt. Darüber ist noch nicht entschieden.
Besonders brisant ist ein früheres Urteil unter demselben Vorsitzenden. 2021 verhandelte eine Kammer unter Dr. Steinbach über einen verabredeten gewaltsamen Angriff auf Angehörige von Zentrum Automobil. Rechtsanwalt Dubravko Mandic vertrat damals einen lebensgefährlich verletzten Geschädigten. Nach den Urteilsgründen, auf die sich die Verteidigung jetzt beruft, billigten die damaligen Angeklagten Schläge und Tritte gegen Kopf und Oberkörper, die lebensgefährliche Verletzungen verursachen konnten. Ein Opfer erlitt schwerste Kopfverletzungen und musste notoperiert werden (Video).
Trotzdem sah die Kammer einen Tötungsvorsatz nicht als bewiesen an. Die Angeklagten wurden wegen Landfriedensbruchs sowie schwerer und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht prüfte sorgfältig, welche Gewalt sie tatsächlich billigten und welche Folgen ihnen zugerechnet werden konnten. Bei einem organisierten gewaltsamen Überfall wurde also genau zwischen lebensgefährlicher Gewalt und der Billigung des Todes unterschieden. Diese Genauigkeit fordert die Verteidigung auch für die Angeklagte. Weshalb soll eine umstrittene Verkehrssperre nun den Weg zum Totschlagsvorwurf öffnen?
Die Fälle sind verschieden. Der Anspruch auf eine faire Prüfung ist es nicht. Wer bei brutalen Gewalttätern die Grenzen des Tötungsvorsatzes sorgfältig auslotet, muss diese Sorgfalt auch einer Autofahrerin zugestehen. Genau hier sieht die Verteidigung den Verdacht zweierlei Maßes: Bei der Angeklagten wird der Vorwurf massiv verschärft, während die Aufklärung möglicher entlastender Umstände ausgebremst wird.
Am gestrigen Verhandlungstag wurde das besonders deutlich. Fragen an den als Zeugen vernommenen, beim Unfall verletzten Polizeibeamten zu den Vorgaben für die Sperrung wurden unterbunden. Begründung: keine Aussagegenehmigung. Zugleich hatte der Dienstherr dem Gericht mitgeteilt, die betreffende Polizeidienstvorschrift enthalte keine für den Fall bedeutsamen konkreten Regelungen. Die Verteidigung wollte das überprüfen lassen und beantragte die Beiziehung der Vorschrift sowie eine erweiterte Aussagegenehmigung. Das Gericht lehnte beides ab.
Die Begründung ist bemerkenswert: Die Unerheblichkeit der Vorschrift stehe „bereits fest“. Dafür genügt dem Gericht eine E-Mail der Polizei. Das Regelwerk selbst soll gar nicht erst beigezogen werden. Aus Sicht der Verteidigung wird damit ausgerechnet die polizeiliche Einschätzung zum Ersatz für die gerichtliche Überprüfung. Der Zeuge darf erklären, er habe sich vorschriftsgemäß aufgestellt. Welche Vorschriften das waren und was sie verlangten, soll die Verteidigung aber nicht hinterfragen dürfen. So wird eine Behauptung gegen kritische Nachfragen abgeschirmt.
Besonders aufschlussreich war nach Beobachtung der Verteidigung folgende Szene: Der Beamte wurde gefragt, ob die Dienstvorschriften für die Sperrung einer solchen Kreuzung zwei Beamte empfehlen. Er überlegte etwa 20 Sekunden und antwortete nicht. Als er erneut zur Antwort aufgefordert wurde, beanstandete das Gericht die Frage. Die Antwort blieb aus.
Für die Verteidigung drängt sich die Frage auf: Wenn es dazu keine konkreten Vorgaben geben soll, worüber musste der Beamte so lange nachdenken? Sein Zögern ist aus ihrer Sicht ein deutlicher Anlass, nachzuhaken. Statt aufzuklären, welche Anweisungen tatsächlich bestanden, wurde die Frage abgeschnitten. Selbst die Nachfrage nach den polizeiinternen Kursen seiner Ausbildung wurde mit dem Hinweis auf die fehlende Aussagegenehmigung zurückgewiesen.
Dabei geht es um eine Kernfrage des gesamten Verfahrens: War die Sperrung überhaupt so organisiert und ausgeführt, dass die Angeklagte sie rechtzeitig und eindeutig erkennen konnte? Wer einer Autofahrerin vorhalten will, sie habe den Tod eines Menschen in Kauf genommen, muss sich auch diesen Fragen stellen. Die Verteidigung verlangt vollständige Aufklärung. Ein Totschlagsverdacht verträgt keine Scheuklappen gegenüber möglichen Polizeifehlern.
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